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Hinweise und Erklärungen

EN-111 Beleuchtung (BEG, Art. 9; BEV, Art. 22)

Die Nachweispflicht Beleuchtung gilt für Neubauten, Umbauten und Umnutzungen der Gebäudekategorie III bis XII mit einer Energiebezugsfläche von mehr als 1'000 m2. Bei unbekanntem Mieterausbau sind die Anforderungen ebenfalls einzuhalten. Der Nachweis ist nachzuliefern, sobald der Mieter bekannt ist.

Nachweisformulare

EN-111   Energienachweis "Beleuchtung"
EN-111a Einfacher Beleuchtungsnachweis

Vollzugshilfe

EN-111 Vollzugshilfe "Elektrische Energie, SIA 387/4, Teil Beleuchtung"

Das Wichtigste in Kürze

EN-111 Kurzinfo "Beleuchtung"