Amt für Energie und Verkehr
Uffizi d'energia e da traffic
Ufficio dell'energia e dei trasporti
Der Nachweis ist bei einer Neuinstallation, dem Ersatz oder einer Änderung von gebäudetechnischen Anlagen zu erbringen, auch wenn die Massnahmen baurechtlich nicht bewilligungspflichtig sind. Er umfasst die nachfolgenden Gewerke:
Der Nachweis EN-120 ist in EVEN neu im Nachweis EN-103 integriert.
EN-103 Vollzugshilfe "Heizungs- und Warmwasseranlagen" EN-113 Vollzugshilfe "Verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (VHKA)" EN-105 Vollzugshilfe "Lüftungstechnische Anlagen EN-110 Vollzugshilfe "Kühlung und/oder Befeuchtung" EN-120 Vollzugshilfe "Erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz" EN-134 Vollzugshilfe "Heizungen im Freien" EN-135 Vollzugshilfe "Beheizte Freiluftbäder" EN-141 Vollzugshilfe "Gebäudeautomation"
EN-103 Kurzinfo "Heizungs- und Warmwasseranlagen" EN-105 Kurzinfo "Lüftungstechnische Anlagen" EN-110 Kurzinfo "Kühlung und/oder Befeuchtung" EN-120 Kurzinfo "Erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz" EN-134 Kurzinfo "Heizungen im Freien" EN-135 Kurzinfo "Beheizte Freiluftbäder" EN-141 Kurzinfo "Gebäudeautomation"