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Folgende Personenkategorien des Asylbereichs haben Zugang zur Rückkehrberatung:

  • Asylsuchende mit hängigem Verfahren
  • abgewiesene Asylsuchende
  • Personen mit Nichteintretensentscheid
  • vorläufig Aufgenommene
  • anerkannte Flüchtlinge

Seit dem 1. April 2008 haben bestimmte Personengruppen im Ausländerbereich ebenfalls Zugang zur Rückkehrberatung. Dies sind Opfer und Zeuginnen und Zeugen von Menschenhandel und Cabaret-Tänzerinnen und -Tänzer, die sich in der Schweiz in einer Ausbeutungssituation befinden.

 

Tätigkeitsfelder der Rückkehrberatungsstelle

 

Information und Vernetzung

Die Rückkehrberatungsstelle hat dafür zu sorgen, dass die Betroffenen während des Asylverfahrens frühzeitig und regelmässig über die Rückkehrhilfe, Aspekte des Asylbereichs sowie Vollzugsmassnahmen informiert werden.
 

Die Rückkehrberatungsstelle wirkt zudem darauf hin, dass kantonale und kommunale Behörden sowie sonstige im öffentlichen Auftrag tätige Institutionen mit den Zielen und Massnahmen der Rückkehrhilfe vertraut sind.


Case Management

Darunter wird die Einzelberatung von interessierten Personen betreffend den Rückkehrmöglichkeiten in finanzieller, technischer und organisatorischer Hinsicht in ihr Heimatland verstanden. Dabei soll die konkrete Rückkehrbereitschaft im Einzelfall gefördert werden. Es sollen Lösungswege aufgezeigt und Eigenverantwortung und Selbständigkeit hinsichtlich Planung und Durchführung der freiwilligen oder pflichtgemässen Rückkehr gestärkt werden.