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Für die Bekanntgabe von Personenstandsdaten zum Zweck wissenschaftlicher oder personenbezogener Forschung (Familienforschung) wird eine Bewilligung benötigt. Eine solche wird vom zuständigen Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden erteilt, wenn die Datenbeschaffung bei den Betroffenen nicht möglich oder offensichtlich nicht zumutbar ist. Weiterte detaillierte Angaben sowie das Gesuchsformular finden sich in der Rubrik „Informationen“. Zur Beantwortung allfälliger Fragen stehen die Sachbearbeitenden gerne zur Verfügung.