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Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Kantons Graubünden verfügt über eine Leitung und mindestens fünf regionale Zweigstellen. Die Leitung führt die KESB in personeller, betrieblicher und fachlicher Hinsicht und überwacht deren Geschäftstätigkeit. Sie hat unter anderem die Aufgabe, die Zusammenarbeit zu koordinieren, eine einheitliche Praxis in der Rechtsanwendung sowie in den Verfahrensabläufen sicherzustellen, den Informations- und Erfahrungsaustausch zu fördern und eine fachgerechte Aus- und Weiterbildung der Behördenmitglieder, der Berufsbeistandspersonen und der privaten Beistandspersonen zu gewährleisten.