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Sie können Ihre Kontrollschilder jederzeit bei uns deponieren. Beachten Sie aber bitte, dass damit auch gleichzeitig eine Abmeldung bei der Versicherung erfolgt. Die Schilder können Sie uns per Post zustellen, in den Schilderkasten beim Strassenverkehrsamt einwerfen oder am Schalter abgeben.

Die Verkehrssteuern müssen ab dem Tag nach der Deponierung nicht mehr bezahlt werden.

Um die Kontrollschilder wieder in Verkehr zu bringen, benötigen Sie einen elektronischen Versicherungsnachweis (eVn); dieser wird direkt von der Versicherungsgesellschaft online an das Strassenverkehrsamt zugestellt. Die Kontrollschilder werden wir Ihnen dann ab dem Gültigkeitsdatum des Versicherungsnachweises wieder aushändigen oder per Post zusenden.

Bei der Wiederinverkehrsetzung wird eine Lagergebühr und ab diesem Datum auch die Verkehrssteuer wieder belastet.

Die Ihnen zugeteilten Kontrollschilder bleiben für Sie während der Dauer von einem Jahr ab Datum der Hinterlegung reserviert. Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraums keinen Anspruch darauf erheben, verfällt Ihr Recht auf die Schilder, ohne dass eine weitere Benachrichtigung erfolgt. Die Kontrollschilder werden danach zur Weiter­verwendung freigegeben.

Auf schriftliches Gesuch kann die Deponierungsfrist gegen Gebühr um ein weiteres Jahr verlängert werden.