Deponierung/Wiederinverkehrsetzung
Sie können Ihre Kontrollschilder jederzeit bei uns deponieren. Beachten Sie aber bitte, dass damit auch gleichzeitig eine Abmeldung bei der Versicherung erfolgt.
Die Schilder können Sie uns per Post zustellen, in den Schilderkasten beim Strassenverkehrsamt einwerfen oder am Schalter abgeben.
Die Verkehrssteuern sind ab dem Datum der Deponierung folgenden Tag nicht mehr zu bezahlen.
Die Ihnen zugeteilte Schildnummer bleibt für Sie während der Dauer von einem Jahr reserviert.
Um die Kontrollschilder wieder in Verkehr zu bringen, benötigen Sie einen elektronischen Versicherungsnachweis (eVn); dieser wird direkt von der Versicherungsgesellschaft online an das Strassenverkehrsamt zugestellt. Die Kontrollschilder werden wir Ihnen dann ab dem Gültigkeitsdatum des Versicherungsnachweises wieder aushändigen oder per Post zusenden.
Bei der Wiederinverkehrsetzung wird eine Lagergebühr und ab diesem Datum auch die Verkehrssteuer wieder belastet.