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In der Schweiz wird zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet unterschieden: sogenannte Bauzonen und Gebiete ausserhalb der Bauzonen. Diese Trennung ist einer der fundamentalen Grundsätze der Raumplanung. Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) legt fest, unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, ausserhalb der Bauzonen zu bauen.

Der folgende Hauptfilm sowie die 4 Kurzfilme zeigen auf, welche Bauten und Anlagen grundsätzlich ausserhalb der Bauzone erstellt werden können. Weiter geben die Filme Auskunft über die zuständigen Behörden und Verfahren sowie über die Konsequenzen bei Nichtbefolgung der geltenden Bestimmungen.

Die Filme wurden von den Kantonen Bern, Genf, Jura, Waadt und Wallis sowie der EspaceSuisse (der nationale Verband für Raumplanung und dessen Westschweizer Sektion) im Rahmen eines gemeinsamen Filmprojektes produziert und bereitgestellt.

Hauptfilm

Kurzfilme (1 - 4)