Nutzungsplanung
Die Gemeinden erlassen die Grundordnung. Diese bestimmt die Nutzung (Nutzungsplanung) sowie die Grundzüge der Gestaltung und Erschliessung des Gemeindegebietes. Sie ist für jedermann verbindlich. Die Grundordnung besteht aus dem Baugesetz, dem Zonenplan, dem Generellen Gestaltungsplan und dem Generellen Erschliessungsplan. Für Teilgebiete kann ein Arealplan erlassen werden.
Das Amt für Raumentwicklung berät die Gemeinden in Fragen der Nutzungsplanung, es koordiniert und verfasst die Vorprüfungen und bereitet die Genehmigungsentscheide zuhanden der Regierung vor. Ihre Ansprechperson finden sie hier.