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Bauten ausserhalb der Bauzonen
 

Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) schreibt vor, dass alle Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen (Landwirtschaftszone, übriges Gemeindegebiet, Schutzzonen) der zuständigen kantonalen Behörde zu unterbreiten sind. Nach Art. 25 Abs. 2 RPG entscheidet die zuständige Stelle, ob das Bauvorhaben zonenkonform ist oder ob dafür eine Ausnahmebewilligung erteilt werden kann.
Das Bauen ausserhalb der Bauzonen ist einer der wenigen Bereiche des Bau- und Planungsrechts, den das Bundesrecht weitgehend selbst regelt, und zwar in den Art. 16 - 16b, 24 - 24d sowie 37a RPG und in Art. 33 - 43 RPV.

Ansprechpartner Gebietsverantwortlicher für Bauten ausserhalb der Bauzonen finden Sie hier.