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Kantonale Richtplanung (KRIP)
 

Der kantonale Richtplan (KRIP) ist das zentrale Instrument des Kantons Graubünden zur Steuerung seiner räumlichen Entwicklung. Die Hauptaufgabe des KRIP ist die Abstimmung der aller wichtigen - sogenannt «raumwirksamen» - Tätigkeiten. Dies mit dem Ziel einer möglichst nachhaltigen und für alle Interessengruppen austarierten Entwicklung. Mittels des Instrumentes KRIP arbeitet der Kanton mit vielen Behörden - Gemeinden, Regionen, Nachbarkantonen, Bund - zusammen und wahrt gegenüber privaten Akteuren die fundamentalen Interessen des Staates und in einem weiteren Sinn auch der Allgemeinheit.

Mit der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG), das auf den 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, wurde die Bedeutung des Richtplans insbesondere im Bereich der Siedlungsentwicklung wesentlich gestärkt. Gestützt auf die Bestimmungen des RPG hat der Kanton den kantonalen Richtplan in den Bereichen Raumordnungspolitik (Kapitel 2) und Kapitel 5 (Siedlung) angepasst (KRIP-S). Die aktuellen Dokumente dazu finden sich unter KRIP-S.