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Kantonale Richtplanung (KRIP)
 

Der kantonale Richtplan (KRIP) ist das zentrale Instrument zur Steuerung der räumlichen Entwicklung Graubündens. Er dient der räumlichen Ordnung, der Koordination und der Vorsorge. Er koordiniert raumwirksame Aktivitäten wie z. B. die Entwicklung von Siedlung, Verkehr und Infrastruktur im Hinblick auf die anzustrebende räumliche Entwicklung und sorgt dabei auch für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.

In der Richtplanung arbeitet der Kanton mit den Behörden von Gemeinden, Regionen, Bund und Nachbarkantonen zusammen.

Wenn sich die Verhältnisse ändern oder wenn sich neue Aufgaben ergeben wird der KRIP angepasst. Änderungen werden öffentlich aufgelegt, von der Regierung des Kantons beschlossen und vom Bund genehmigt.