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Richtplananpassung in den Bereichen Raumordnungspolitik und Siedlung (KRIP-S)

Aufgrund des am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG1) wurde der kantonale Richtplan in den Bereichen Raumordnungspolitik (Kapitel 2) und Siedlung (Kapitel 5) angepasst (KRIP-S). Die Richtplananpassung wurde am 20. März 2018 von der Regierung des Kantons Graubünden erlassen und am 10. April 2019 vom Bundesrat – gestützt auf den Prüfbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung – positiv gewürdigt und mit Vorbehalten genehmigt. Die sich daraus ergebenden Änderungen und Aufträge wurden im KRIP-S umgesetzt und von der Regierung am 25. Juni 2019 und 21. Dezember 2021 beschlossen und vom Bund am 4. Oktober 2022 genehmigt.

Zum KRIP-S gehören folgende Dokumente:

1. Beschlüsse

Genehmigungsbeschluss UVEK samt Prüfbericht vom 4. Oktober 2022 bezüglich Umsetzung Aufträge KRIP-S aus bundesrätlicher Genehmigung vom 10. April 2019

Regierungsbeschluss vom 21.12.2021

Regierungsbeschluss vom 25.6.2019

Genehmigungsbeschluss Bundesrat samt Prüfbericht vom 10. April 2019

Regierungsbeschluss vom 20.3.2018 

2. Richtplandokumente

Neues Richtplankapitel 2

Neues Richtplankapitel 5

Erläuternder Bericht

Erläuternder Bericht "Aufträge Bund KRIP-S"

Richtplankarte 1:100‘000 (Stand 2022)

3. Mitwirkungsberichte

Mitwirkungsbericht "KRIP-S", öffentliche Auflage vom 11. November 2016-16. Februar 2017
Mitwirkungsbericht "Aufträge Bund KRIP-S" öffentliche Auflage vom 22. Dezember 2020 bis 26. Februar 2021

4. Übersichten über die Bauzonenkapazitäten (BZK), Einstufung der Gemeinden gemäss WMZ-Auslastung

Zwischen 2019 und 2022 überprüften 97 von total 101 Gemeinden die Auslastung ihrer Wohn-, Misch- und Zentrumszonen (WMZ) und damit die mittels des Gemeinde-Datenblattes im kantonalen Richtplan Siedlung (KRIP-S) vorgenommene provisorische Einstufung in "Gemeinde mit knapp dimensionierter WMZ", "Gemeinde mit richtig dimensionierter WMZ" bzw. "Gemeinde überdimensionierter WMZ". Die verbliebenen Gemeinden wurden durch den Kanton eingestuft.

Mit der Überprüfung des Gemeinde-Datenblattes erstellen Gemeinden auch den Stand der Überbauung und Erschliessung (UEB) nach Art. 19 RPG und Art. 31 ff. RPV. Die von den Gemeinden aktualisierten Datenblätter heissen neu "Übersichten über die Bauzonenkapazitäten (BZK)". Diese sind allenfalls auf Anfrage bei den zuständigen Planungsträgern (Gemeinden) zu beziehen. Die Geodaten zum UEB sind hier einsehbar.

Die aktualisierte Objektliste finden Sie im kantonalen Richtplan auf Seite 5.2-16.

5. Siedlungsgebiet nach Regionen

Die Regionen haben innert fünf Jahren nach Erlass dieser Richtplananpassung ihr Siedlungsgebiet im regionalen Richtplan festzulegen. Das hierunter vom Kanton dokumentierte Siedlungsgebiet gilt als Zwischenergebnis.Die Dokumente des Kantons zur Festlegung des Siedlungsgebiets als Zwischenergebnis sind:

Kurzinfo Regionen-Datenblatt

Festlegung Siedlungsgebiet. Dokumentation Erhebungsmethode

Karten Siedlungsgebiet nach Regionen und Datenblatt

Albula Karte 1 - Datenblatt
Bernina Karte1 - Datenblatt (IT)
Engiadina Bassa/Val Müstair Karte 1 - Karte 2 - Karte 3 - Datenblatt
Imboden Karte 1 - Datenblatt
Landquart Karte 1 - Datenblatt
Maloja Karte 1 - Karte 2 - Datenblatt (D)
Maloja Karte 1 - Karte 2 - Datenblatt (IT)
Moesa Karte 1 - Datenblatt (IT)
Plessur Karte 1 - Datenblatt
Prättigau/Davos Karte 1 - Karte 2 - Datenblatt
Surselva Karte 1 - Datenblatt
Viamala Karte 1 - Karte 2 - Karte 3 - Datenblatt

RadEditorWebPart

6. Grundlagen zum KRIP-S

a. Gesetzliche Grundlagen und Verordnungen

Ebene Bund: RPG und RPV
Ebene Kanton Graubünden: KRG und KRVO

b. Weitere Grundlagen des Bundes

c. Weitere Grundlagen des Kantons

7. Interaktive Karte

Interaktive Karte 'Bauzonen Graubünden' mit dargestelltem aktuellen Siedlungsgebiet.