Richtplananpassung in den Bereichen Raumordnungspolitik und Siedlung (KRIP-S)
Aufgrund des am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG1) wurde der kantonale Richtplan in den Bereichen Raumordnungspolitik (Kapitel 2) und Siedlung (Kapitel 5) angepasst (KRIP-S). Die Richtplananpassung wurde am 20. März 2018 von der Regierung des Kantons Graubünden erlassen und am 10. April 2019 vom Bundesrat – gestützt auf den Prüfbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung – positiv gewürdigt und mit Vorbehalten genehmigt. Die sich daraus ergebenden Änderungen und Aufträge wurden im KRIP-S umgesetzt und von der Regierung am 25. Juni 2019 beschlossen.
Zum KRIP-S gehören folgende Dokumente:
1. Beschlüsse
Regierungsbeschluss vom 25.6.2019
Genehmigungsbeschluss Bundesrat samt Prüfbericht vom 10. April 2019
Regierungsbeschluss vom 20.3.2018
2. Richtplandokumente
Neues Richtplankapitel 2
Neues Richtplankapitel 5
Erläuternder Bericht
Richtplankarte 1:100‘000
Richtplankarte 1:50‘000:
Blatt 1 Nordwest;
Blatt 2 Südwest;
Blatt 3 Nord;
Blatt 4 Südost