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Stand der Richtplanung und der Grundlagen

Die Kantone sind angehalten, das Bundesamt für Raumentwicklung mindestens alle vier Jahre über den Stand ihrer Richtplanung, über deren Umsetzung und über wesentliche Änderungen der Grundlagen zu orientieren. So sieht es die eidgenössische Raumplanungsverordnung vor.

Raumentwicklung Graubünden 2022

Monitoring und Controlling Richtplan

Das Monitoring beschreibt Entwicklungen über einen längeren Zeitraum, um daraus Entwicklungstendenzen aufzuzeigen.

Das Richtplan-Controlling vergleicht, anhand von möglichst aussagekräftigen Leitindikatoren, die angestrebte räumliche Entwicklung mit der effektiven Raumentwicklung (Ist-Soll-Vergleich). Es beurteilt, inwieweit die räumlichen Entwicklungsziele des Richtplans erreicht wurden. Der Controllingbericht 2026 betrachtet im Allgemeinen die Entwicklung von 2010 bis 2025 und im Speziellen den Zeitabschnitt seit der Genehmigung des Richtplans Siedlung (2019-2025).

Bericht zum Richtplan-Controlling 2026