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Richtplananpassung im Bereich Energie (KRIP-E)

Die energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen und die gesetzlichen Anforderungen an die Richtplaninhalte im Bereich Energie haben sich in den letzten Jahren wesentlich verändert. Der revidierte KRIP-E setzt die räumlichen Rahmenbedingungen für eine langfristige und klimaangerechte Versorgung mit erneuerbarer und einheimischer Energie. Der KRIP-E wurde am 13. Oktober 2025 vom Bund (UVEK) genehmigt.  

Die Dokumente des KRIP-E sind:

Beschlüsse

Regierungsbeschluss vom 3. Juni 2025 
Genehmigung des Bundes (UVEK) vom 13. Oktober 2025 mit Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 30. September 2025

 

Richtplandokumente

Richtplantext KRIP-E
Richtplankarte 1: 100’000
Erläuternder Bericht KRIP-E
Mitwirkungsbericht KRIP-E

Anpassung von drei Landschaftsschutzgebieten im Kapitel 3.6 «Landschaftsschutz»

 

Interaktive Karte

Interaktive Karte mit dargestellten geeigneten Gebieten für die Nutzung erneuerbarer Energien

 

Grundlagen KRIP-E

Grundlagen Gewässerstrecken
Grundlagen Weiterbetrieb Wasserkraftanlagen
Weitere Grundlagen Wasserkraftwerke
Grundlagen Kap. 7.1.3 Windenergieanlagen