Informationen zur Fachmaturität Soziale Arbeit
1. Ziel des Fachmaturitätslehrganges
Mit der Fachmatura Soziale Arbeit bietet der Kanton Graubünden eine Ausbildung an, welche die geeignete Voraussetzung für ein Studium an einer Fachhochschule der Fachrichtung Soziale Arbeit darstellt. Die Ausbildung ist gekennzeichnet durch eine breite Allgemeinbildung während dreier Jahre, welche eine zweijährige Vertiefung in berufsfeldbezogenen Fächern beinhaltet. Gemäss der Zielsetzung der Fachmittelschule werden die Sozial- und Selbstkompetenz durch ein ausserschulisches Praktikum und eine selbständige Arbeit gefördert. Im Anschluss an den Fachmittelschulabschluss werden im 4. Ausbildungsjahr durch ein Praktikum Erfahrungen in der Berufswelt gesammelt und reflektiert sowie Schlüsselqualifikationen geschult. Die Fachmaturitätsarbeit stellt eine eigenständige Auseinandersetzung mit einem Thema aus dem Berufsfeld dar.
2. Bedingungen für das Ausstellen der Fachmaturitätsausweise
Die Fachmaturandinnen und Fachmaturanden verfügen über einen Fachmittelschulausweis mit dem Berufsfeld Soziale Arbeit, welcher in der Regel nicht älter als drei Jahre ist.
Sie können mit Erfolg (Bewertung: erfüllt) eine qualifizierte Arbeitspraxis von insgesamt 42 Wochen nachweisen, in welcher sie die Arbeitswelt kennen gelernt und sich Verständnis für die Lebenssituation der Adressatinnen und Adressaten ihrer zukünftigen beruflichen Tätigkeit angeeignet haben (siehe Richtlinien EDK, 22. 01.04, Art.4.1).
Teil dieser Arbeitspraxis ist ein Einsatz in einer anerkannten Institution des Sozialbereichs von mindestens 24 Wochen. Dieser Einsatz wird durch eine Person des Betriebs (Praktikumsleiterin/Praktikumsleiter) professionell begleitet.
Die Fachmaturandinnen und Fachmaturanden verfügen über eine genügende Durchschnittsnote aus der Fachmaturitätsarbeit und der mündlichen Präsentation.
3. Termine
| Ende April |
Definitive Anmeldung für die Fachmaturität Soziale Arbeit beim Sekretariat der Bündner Kantonsschule, Angabe des Praktikumsbetriebs |
| Ende Mai |
Prüfung und Bewilligung des Praktikums durch den Leiter des Fachmaturitätslehrgangs der Bündner Kantonsschule |
| Ab Juli |
Beginn der Arbeitspraxis (mindestens 42 Wochen) |
| Dezember |
Definitive Anmeldung für die Fachmaturitätsarbeit |
| Ende März |
Abgabe der Fachmaturitätsarbeit |
| Mai / Juni |
Abschlussprüfung Fachmaturität, Präsentation der Fachmaturitätsarbeit |
| Ende Juni |
Übergabe des Fachmaturitätszeugnisses |
4. Praktikum
4.1. Ziele
Das Praktikum soll den Fachmaturandinnen und Fachmaturanden im Wesentlichen folgende Arbeitswelterfahrungen vermitteln:
- Einblick in Arbeit und Aufgabe des gewählten Betriebs
- adäquater, professioneller Umgang mit Klienten, deren Angehörigen und mit Mitarbeitenden
- Beobachtung der betrieblichen Abläufe über einen längeren Zeitraum
- Auseinandersetzung mit den alltäglichen Problemen von Organisation, Administration und Teamarbeit
- Sinnvolles Handeln in verschiedenen Aufgabenbereichen
4.2 Praktikumsplatz
Die Fachmaturandinnen und Fachmaturanden suchen sich für ihr Praktikum selbständig einen geeigneten Betrieb und schliessen einen entsprechenden Vertrag ab. Die Fachmittelschule der Bündner Kantonsschule (Koordination Fachmaturität Soziale Arbeit) bewilligt mit einer Vereinbarung das Praktikum, der Arbeitsvertrag ist Teil dieser Vereinbarung. Die Gesamtdauer der Arbeitspraxis beträgt 42 Wochen, das ausserschulische Praktikum der Fachmittelschule kann als Teil der Arbeitspraxis anerkannt werden. Mindestens 24 Wochen sind in einer anerkannten Institution im Sozialbereich zu absolvieren.
4.3 Arbeitszeit/Entlöhnung
Arbeitszeit und Entlöhnung richten sich nach den branchenüblichen Ansätzen für Praktikantinnen/Praktikanten für Vollzeit-Anstellungen.
4.4 Aufgabe des Betriebs
Das Praktikum in einer Institution im Sozialbereich wird durch eine Fachperson (Praktikumsleiterin/Praktikumsleiter) des Betriebes begleitet. Die Praktikumsleitung ist sowohl durch Ausbildung als auch durch berufliche Erfahrung qualifiziert. Neben der Einführung und Anleitung ist eine wiederkehrende gemeinsame Beurteilung des Praktikums Aufgabe der Praktikumsleitung auf der Grundlage des Beurteilungsbogens Fachmaturität Soziale Arbeit. Sie dient nicht nur als Basis für die Beurteilung, sondern ebenso der Orientierung und zur Zielvereinbarung. Der Betrieb unterzeichnet mit den Fachmaturandinnen und Fachmaturanden einen Vertrag, der das Arbeitsverhältnis regelt. Mit den Unterschriften erklären sich beide Vertragsparteien mit den definierten Arbeitsbedingungen und den Aufgaben/Kompetenzen für die Praktikumsleitung einverstanden.
4.5 Aufgabe der Fachmittelschule der Bündner Kantonsschule (Koordination Fachmaturität Soziale Arbeit)
Die Fachmittelschule der Bündner Kantonsschule ist verantwortlich für:
- Erfassung der Fachmaturandinnen und Fachmaturanden
- Erfassung der Fachmaturitätsarbeiten und der betreuenden Lehrpersonen
- Organisation der Abschlussprüfungen
- Erfassen der qualifizierten Arbeitspraxis
- Bewilligung des Praktikums und Kontrolle des Arbeitsvertrags
- Ansprechstelle bei Problemen im Zusammenhang mit dem Praktikum
4.6 Aufgaben der Fachmaturandinnen und Fachmaturanden
Die Fachmaturandinnen und Fachmaturanden belegen durch die entsprechenden Arbeitsverträge und Zeugnisse, dass sie die Vorgaben bezüglich Praktikum und Arbeitspraxis erfüllen und verpflichten sich, die Anweisungen des Praktikumsleiters / der Praktikumsleiterin zu befolgen und die Institutionsordnung einzuhalten.
Die Fachmaturandinnen und Fachmaturanden schreiben eine Fachmaturitätsarbeit über ein Thema aus dem Bereich des Berufsfeldes, als Betreuungsperson wählen sie eine Lehrperson der Bündner Kantonsschule.
5. Fachmaturitätsarbeit
Die Fachmaturandinnen und Fachmaturanden schreiben eine Fachmaturitätsarbeit, mit welcher sie eigenständig ein Thema aus dem Themenbereich der sozialen Probleme und Aufgaben unserer Gesellschaft behandeln. Es ist erwünscht, wenn in die Fachmaturitätsarbeit Erfahrungen und Erkenntnisse des Praktikums einfliessen. Die Fachmaturitätsarbeit ist zudem mündlich zu präsentieren. Die Modalitäten für diese Arbeit sind dem Leitfaden zu den Fachmaturitätsarbeiten zu entnehmen. Für die Betreuung der Fachmaturitätsarbeit wählen die Fachmaturandinnen und Fachmaturanden eine Lehrperson ihrer Fachmittelschule und geben diese der Leitung der Fachmittelschule der Bündner Kantonsschule (Koordination Fachmaturität Soziale Arbeit) an.
6. Bewertung
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen:
- Bewertung des Praktikums durch den Praktikumsleiter oder die Praktikumsleiterin des Betriebs der sozialen Arbeit. Der Arbeitseinsatz ausserhalb der sozialen Arbeit wird nicht bewertet.
- Bewertung der Fachmaturitätsarbeit sowie der mündlichen Präsentation
Die Fachmaturität Soziale Arbeit gilt als bestanden, wenn:
- Der Nachweis für insgesamt 42 Wochen Arbeitspraxis erbracht wurde
- Das Praktikum als erfolgreich bewertet wurde (Bewertung: „erfüllt“ gemäss Formular. „nicht erfüllt" muss begründet werden, weil damit eine Grundvoraussetzung für das Erlangen der Fachmaturität Soziale Arbeit entfällt.)
- Für die Fachmaturitätsarbeit und die Präsentation mindestens der Notendurchschnitt von 4.0 erreicht wurde
Das Fachmaturitätszeugnis wird von der Fachmaturitätsschule mitunterzeichnet und durch die besuchte Fachmittelschule abgegeben.