Navigation

Inhaltsbereich

Das Gymnasium an der Bündner Kantonsschule

Die gymnasiale Ausbildung an der Bündner Kantonsschule erfolgt auf der Grundlage des Maturitätsanerkennungsreglementes (MAR). Das vom Bund und den Kantonen gemeinsam erlassene Reglement legt fest, unter welchen Voraussetzungen die gymnasialen Ausbildungsgänge als Maturität anerkannt werden. Die anerkannten Maturitätsausweise berechtigen zur Zulassung an die Technischen Hochschulen des Bundes und an die Universitäten. 

Eintritt und Dauer

Der Eintritt in das Gymnasium der Bündner Kantonsschule erfolgt im Anschluss an die sechste Primar- oder die zweite Sekundarschulklasse über das Bestehen einer Aufnahmeprüfung. 

Beim Eintritt im Anschluss an die sechste Klasse der Primarschule dauert das Gymnasium sechs Jahre, im Anschluss an die zweite Sekundarschulklasse vier Jahre.