Nachführung der Biotopinventare von Bund und Kanton, Phase 2 abgeschlossen, (Zwischen-)Ziel erreicht
In ihrer letzten Sitzung im Dezember hat die Regierung die Nachführung des kantonalen Biotopinventars zur Kenntnis genommen und das ANU beauftragt, bis Mitte März 2019 die bereits in einem Vorentwurf vorliegende Richtlinie zur Nachführung des kantonalen Biotopinventars verwaltungsintern zu bereinigen. Ziel ist es, dass unser vorgesetztes Departement, das EKUD, die Richtlinie bis Ende März 2019 der Regierung zum Beschluss unterbreiten kann. Die Phase 2 der Vernehmlassung zur Nachführung der Biotopinventare von Bund und Kanton ist somit abgeschlossen.
Wie geht es nun weiter? Gleich wie bei den Bundesinventardaten wird das ANU allen, die einen Antrag zu einem Objekt von regionaler oder lokaler Bedeutung gestellt haben, das Ergebnis der Sachverhaltsüberprüfung möglichst bald per Mail mitteilen. Wenn Sie danach Fragen haben, rufen Sie uns an, wir möchten auch weiterhin Klarheit und Transparenz bieten. Bei über 200 Objekten wird die Mitteilung "Der Entscheid wurde zurückgestellt; es findet eine Überprüfung vor Ort ab 2019 statt" verschickt werden. Im Gegensatz zu den Bundesinventardaten konnte nämlich bei den Objekten von regionaler und lokaler Bedeutung der Sachverhalt bei einer grösseren Anzahl an Objekten anhand der im Amt vorliegenden Grundlagen nicht schlüssig geklärt werden, bei den Bundesinventarobjekten waren es nur eine Handvoll Anträge. Bei allen diesen Objekten sind Nachkartierungen erforderlich, welche vom ANU ab 2019 durchgeführt werden. Die Mitarbeitenden des ANU werden die Betroffenen vorab informieren, bevor eine Fläche nachkartiert wird. Damit soll den Betroffenen die Möglichkeit geboten werden, sich von den Fachpersonen vor Ort über die Kartierungsgrundlagen und den Befund informieren zu lassen. Aus zeitlichen Gründen können jedoch keine eigentlichen Terminabsprachen erfolgen.
Noch offen ist, wann der Entscheid des Bundesrats über die von der Regierung Ende Oktober 2018 gestellten Anträge zu Flachmoor-, TWW- sowie den übrigen Bundesinventarobjekten vorliegt. Dieser Entscheid kann erhebliche Auswirkungen auf das kantonale Biotopinventar nach sich ziehen, dann nämlich, wenn der Bund Umrisskorrekturen und/oder vom Kanton beantragte Rückstufungen in der Bedeutung nicht akzeptiert.
Wir möchten abschliessend allen, die sich an der Vernehmlassung zur Nachführung der Biotopinventare von Bund und Kanton beteiligt haben, an dieser Stelle herzlich danken.
Geodaten Biotopinventar – Übergangslösung
Die nachgeführten Biotopdaten (Stand 03.12.2018) sind seit dem 5. Januar 2019 auf den üblichen Geodatenplattformen publiziert:
Aus technischen Gründen (notwendige Anpassung der Geodatenmodelle, Bezugsrahmenwechsel) werden die nachgeführten Biotopinventare übergangsmässig in der Struktur des bisherigen Naturschutzinventars dargestellt. In den interaktiven Karten und Geodiensten werden deshalb weiterhin die Datenebenen "Magerwiesen", "pendente Naturobjekte" und "besondere Waldgesellschaften" aufgeführt, obwohl diese nicht mehr Teil des Biotopinventars sind. Diese Ebenen enthalten aber keine Daten. Zudem ist die neue Datenebene "Wiesen mit Rote Liste Arten" nicht publiziert. Sie kann über das Datenpaket auf der Geodatendrehscheibe heruntergeladen werden.
Noch offen ist, wann der Entscheid des Bundesrats über die von der Regierung Ende Oktober 2018 gestellten Anträge zu Flachmoor-, TWW- sowie den übrigen Bundesinventarobjekten vorliegt. Dieser Entscheid kann erhebliche Auswirkungen auf das kantonale Biotopinventar nach sich ziehen, dann nämlich, wenn der Bund Umrisskorrekturen und/oder vom Kanton beantragte Rückstufungen in der Bedeutung nicht akzeptiert.
Bis zum Abschluss der Nachführung der Biotopinventare des Bundes haben alle Festlegungen im kantonalen Biotopinventar zu Biotopen von nationaler Bedeutung inkl. alle vom Kanton beantragten Rückstufungen in der Bedeutung erst provisorischen Charakter. In den publizierten Daten steht in den Bemerkungen der betroffenen Objekte folgender Text: "Die Umriss- und/oder Bedeutungsfestlegung ist provisorisch bis zum Entscheid durch den Bund.".
Bei fachlichen Fragen können Sie sich an Andreas Cabalzar, Leiter Abteilung Natur und Landschaft, andreas.cabalzar@anu.gr.ch, 081 257 29 31, wenden. Für technische Fragen steht Ihnen Norbert Danuser, Leiter Dienste, norbert.danuser@anu.gr.ch, 081 257 29 36 zur Verfügung.
24.05.2018
Vernehmlassung Biotope 2018 (abgelaufen am 24. August 2018)
2015 hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) eine Anhörung zur Nachführung der Bundesinventare im Bereich des Biotopschutzes durchgeführt. Aufgrund zahlreicher Datenfehler in den Bundesdaten haben sich die Bündner Regierung und Bundesrätin Doris Leuthard darauf verständigt, dass die Bündner Flachmoor- und Trockenwiesenobjekte zu bereinigen seien. Da auch das kantonale Biotopinventar revisionsbedürftig ist, führt der Kanton nun unter der Federführung des Amtes für Natur und Umwelt (ANU) gleichzeitig eine öffentliche Auflage der Biotopinventare von Bund und Kanton durch. Im Rahmen dieser Auflage können sich alle Betroffenen zu den Sachverhalten äussern. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, informative Beiträge sowie Anleitungen für Antragsteller.
Consultaziun davart ils inventaris da biotops 2018
Il 2015 ha l'Uffizi federal d'ambient (UFAM) realisà in'audiziun per cumplettar ils inventaris federals en il sectur da la protecziun da biotops. Sin fundament da numerus sbagls en las datas federalas èn la Regenza grischuna e la cussegliera federala Doris Leuthard sa cunvegnidas da verifitgar ils objects da palids bassas e da prads sitgs en il Grischun. Cunquai che basegna ina revisiun era l'inventari chantunal da biotops, realisescha il Chantun ussa sut l'egida da l'Uffizi per la natira e l'ambient dal Grischun (UNA) il medem mument in'exposiziun publica dals inventaris da biotops da la Confederaziun e dal Chantun. En il rom da questa exposiziun pon tut las partidas pertutgadas s'exprimer davart ils fatgs. Sin questa pagina chattais Vus tut las infurmaziuns, contribuziuns infurmativas sco er instrucziuns per ils proponents.
Consultazione degli inventari dei biotopi 2018
Nel 2015, l'Ufficio federale dell'ambiente (UFAM) ha effettuato una consultazione relativa all'aggiornamento degli inventari federali dei biotopi protetti. A causa di numerosi errori nei dati pubblicati dalla Confederazione, il Governo del Cantone dei Grigioni e la Consigliera federale Doris Leuthard hanno deciso di dare avvio alla procedura di rettifica degli oggetti dell'inventario delle paludi basse e dei pascoli secchi del Cantone dei Grigioni. Considerando che anche l'inventario cantonale dei biotopi deve essere rivisto, al contempo il Cantone espone pubblicamente gli inventari federali e cantonali dei biotopi sotto la guida dell'Ufficio per la natura e l'ambiente (UNA). Nell'ambito di tale esposizione pubblica, tutti gli interessati possono esprimere il proprio parere. Su questa pagina trovate tutte le relative informazioni nonché istruzioni per i richiedenti.