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Die Massnahmen bei hohem Förderbedarf umfassen die Heilpädagogische Früherziehung, die Logopädie im Frühbereich und nach Erfüllung der obligatorischen Schulpflicht, die Audiopädagogik sowie die Massnahmen bei Sehschädigung.

Heilpädagogischer Dienst Graubünden