Lehrpersonen
Die Regierung gewährt auf den 1. Januar 2025 den vollen Teuerungsausgleich. Die Mindestbesoldungsansätze für Lehrpersonen der öffentlichen Volksschulen werden damit um 0,7 Prozent erhöht.
Lehrbewilligungen
Antrag: Online-Formular Lehrbewilligung
Anleitung Formular Antrag Lehrbewilligung
Ausnahmebewilligung für Logopädie
Altersentlastung
Gemäss Volkschulgesetz Art. 62 Abs. 3 besteht für Lehrpersonen ab einem Anstellungspensum von 65 % (=18.85 Lektionen) ein Anspruch auf anteilsmässige Altersentlastung. Massgebend ist das Anstellungspensum. Sinn der Altersentlastung ist eine zeitliche Entlastung der Lehrperson.
Anstellungspensum – Entlastungen = Unterrichtspensum