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Die Regierung gewährt auf den 1. Januar 2025 den vollen Teuerungsausgleich. Die Mindestbesoldungsansätze für Lehrpersonen der öffentlichen Volksschulen werden damit um 0,7 Prozent erhöht.

Lehrbewilligungen

Antrag: Online-Formular Lehrbewilligung

Anleitung Formular Antrag Lehrbewilligung

Ausnahmebewilligung für Logopädie

Altersentlastung

Gemäss Volkschulgesetz Art. 62 Abs. 3 besteht für Lehrpersonen ab einem Anstellungspensum von 65 % (=18.85 Lektionen) ein Anspruch auf anteilsmässige Altersentlastung. Massgebend ist das Anstellungspensum. Sinn der Altersentlastung ist eine zeitliche Entlastung der Lehrperson.

Anstellungspensum – Entlastungen = Unterrichtspensum