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Bei den Kantonsvertretungen handelt es sich um Personen, die vom Kanton delegiert werden beziehungsweise von Amtes wegen Einsitz nehmen im strategischen Führungsorgan von Beteiligungen, Vereinen und Stiftungen oder von Gesellschaften im Finanzvermögen des Kantons. Die nebenamtlichen Mitarbeitenden sind Personen, die Verwaltungsaufgaben erfüllen, jedoch ausserhalb der engeren Verwaltungsorganisation tätig sind. Die Kommissionen und Gremien, in denen die nebenamtlichen Mitarbeitenden Einsitz nehmen, sind administrativ einem der fünf Departemente oder der Standeskanzlei zugeordnet.

Übersicht über die Kantonsvertretungen und Kommissionen / nebenamtlichen Mitarbeitenden (www.gr.ch > Institutionen > Verwaltung).