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Allgemeines

Die Subventionen des Kantons wachsen seit Jahren überdurchschnittlich stark. Die Beiträge an Gemeinwesen und Dritte beanspruchen in der Erfolgsrechnung gemäss Budget 2018 annähernd 900 Millionen Franken und damit rund 46 Prozent der gesamten Aufwendungen (ohne durchlaufende Beiträge und interne Verrechnungen). Aufgrund der grossen Bedeutung und der dynamischen Entwicklung ist die Steuerung der Subventionen weiterhin eine zentrale finanzpolitische Herausforderung. Seit der Einführung des systematischen Beitragscontrollings im Jahr 2004 sind die Kantonsbeiträge zielgerichtet, leistungs- und wirkungsorientiert auszurichten. 

Die Regierung orientiert den Grossen Rat mit der Budgetbotschaft gestützt auf Art. 48 FHG periodisch über das Beitragscontrolling (Budgetbotschaft 2015, Seiten 63ff.). Die letzte Orientierung erfolgte mit der Budgetbotschaft 2019. 

Entwicklungsschwerpunkt

Im Rahmen des Entwicklungsschwerpunkts 9|25 «Sozialziele und Schwelleneffekte» des Regierungsprogramms 2013–2016 wurde die Beitragsentwicklung in den Bereichen Sozialhilfe, individuelle Prämienverbilligung (IPV), Ergänzungsleistungen (EL), Mutterschaftsbeiträge (MUBE), Alimentenbevorschussung (ALBV), Kinder- und Familienzulagen sowie familienergänzende Kinderbetreuung (KIBE) unter Beizug der Firma econcept AG überprüft. Die Regierung hat die von der econcept AG erstellte Studie am 7. August 2018 zur Kenntnis genommen und die Studie zur Veröffentlichung freigegeben:

Weitere Informationen

Martin Nigg, Tel. 081 / 257 32 17, Mail: martin.nigg@dfg.gr.ch