Das Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität hat am 2. Oktober 2025 den Abschuss eines schadenstiftenden Wolfs verfügt. Dies, nachdem am 1. Oktober 2025 ein Kalb auf einer Mutterkuhhaltung auf Gebiet der Gemeinde Surses durch Wölfe gerissen wurde.
Die Kantone können eine Abschussbewilligung für einzelne, nicht zu einem Rudel gehörende Wölfe erteilen, die erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten. Ein erheblicher Schaden liegt bei Tieren der Rinder- oder Pferdegattung vor, wenn durch einen einzelnen Wolf mindestens ein Nutztier getötet oder schwer verletzt wurde.
Zur Verhütung weiterer Schäden wurde gemäss Vorgaben der eidgenössischen Jagdverordnung für einen Zeitraum von 60 Tagen den Abschuss des schadenstiftenden Wolfs verfügt, der sich nach aktueller Kenntnis auf Gebiet der beiden Gemeinden Surses und Bregaglia bewegt. Der Abschuss wird der kantonalen Wildhut sowie bei Bedarf im Rahmen der Bündner Sonderjagd den dafür autorisierten Jägerinnen und Jäger bewilligt.
Departementsverfügung