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 Albula/Alvra, Gebäudegruppe in Surava. Foto DPG 2015

 

Der Kanton Graubünden führt, gestützt auf das Natur- und Heimatschutzgesetz (KNHG Art. 4, 6 und 25) und das Kantonale Raumplanungsgesetz (KRG Art. 43 und 74), ein Inventar der schutzwürdigen Einzelbauten, Gebäudegruppen und Ortsbilder. Dieses Inventar wird von der Denkmalpflege in sämtlichen Gemeinden des Kantons erarbeitet. Es dient Gemeinden und Kanton als Grundlage für den Umgang mit dem Baukulturerbe. Das Inventar ist nicht abschliessend, sondern kann aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse periodisch ergänzt und bereinigt werden.

Die Erarbeitung des Kantonalen Inventars erfolgt in zwei Schritten. Priorität hat die Erstellung einer Übersichtsliste von potenziell schutzwürdigen Objekten (Inventarliste). In einem zweiten Schritt – ausgelöst durch einen konkreten Anlass wie beispielsweise eine bevorstehende Restaurierung oder ein vorgesehener Umbau – erfolgt die detaillierte Erforschung und Dokumentation des einzelnen Objekts, um Gewissheit über dessen Schutzwert zu erhalten (Gebäudeinventar). Gebäudeinventare enthalten im Falle eines bestätigten Schutzverdachts neben der kunst- und architekturhistorischen Dokumentation eine Schutzbegründung und einen Schutzumfang. Sie dienen als Grundlage für die Ausarbeitung von Bauprojekten an schutzwürdigen Einzelbauten. Inventarliste und Gebäudeinventare bilden zusammen das gesetzlich vorgesehene Kantonale Inventar.

 

Fragen und Antworten zur Inventarliste

Merkblatt zur Inventarliste

 

Inventarliste im GIS