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 Bregaglia/Bergell, Promontogno. Foto DPG 2010

 

Neben der Beratung von Bauprojekten beschäftigt sich die Denkmalpflege auch mit übergeordneten, konzeptionellen Massnahmen zum Schutz historischer Siedlungsgebiete. Die Ortsbilder sind ausser durch ihre topografische Lage durch die Summe ihrer Bauten, Freiräume, Gärten, Plätze, Wege, Mauern, Einfriedungen, Brunnen und deren Verhältnis untereinander bestimmt. Sie zeugen als Ganzes von der gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und architektonischen Entwicklung einer Gemeinschaft. Ortsbilder sind kulturelles Erbe und besitzen identitätsstiftende Bedeutung. In diesem Sinne ist die Wahrung und qualitätvolle Weiterentwicklung der schützenswerten Ortsbilder ein besonderes Anliegen der Denkmalpflege.

Der kantonale Richtplan führt 242 schützenswerte Ortsbilder in Graubünden auf. Diese sind als kulturelles Erbe zu erhalten und zu schützen. Der Schutz der Ortsbilder umfasst dabei die Bauten, den Raum dazwischen sowie die engere und weitere Umgebung. Der Schutz der Ortsbilder ist jedoch kein Einfrieren des Ist-Zustands, sondern eine Weiterentwicklung unter Rücksichtnahme auf die Qualitäten des historischen Bestands.

Gemeinden mit schützenswerten Ortsbildern sichern im Rahmen der Nutzungsplanung den schonungsvollen Umgang mit ihren Ortsbildern. Sie bestimmen in einem Gesamtkonzept Schutzbereiche und schützenswerte Einzelobjekte. Für diesen Aufgabenbereich steht die Denkmalpflege den Gemeinden beratend zur Verfügung und liefert fachspezifische Grundlagen.

 

ARE GR – Amt für Raumentwicklung Graubünden

KRG – Kantonales Raumplanungsgesetz

KRVO – Kantonale Raumplanungsverordnung

KRIP – Kantonaler Richtplan

ISOS – Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz