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Finanzhilfe für Kulturvereine im Laienbereich

Kulturvereine im Laienbereich erhalten auf Gesuch Finanzhilfe für den mit der Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen verbundenen finanziellen Schaden. Zuständig für den Vollzug der Finanzhilfe sind die Verbände.

Der Link zum Gesuchsformular und weiteren Informationen finden Sie hier:
https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/themen/covid19/bereiche-musik-theater.html