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Gesetzliche Grundlage für die Bundes- und Kantonsbeiträge unter dem Titel der Sprachenförderung bildet auf Bundesebene das Gesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften sowie auf Kantonsebene das Sprachengesetz.

Aktuell werden folgende Bereiche unterstützt:

  • Kantonale Dienststellen: Standeskanzlei (Übersetzungsdienst), Lehrmittelverlag, Kantonsschule, Pädagogische Hochschule.
  • Verwaltungsexterne Institutionen: Lia Rumantscha, Pro Grigioni Italiano, Fundaziun Medias Rumantschas.
  • Sprachenförderungsprojekte gemäss Art. 12 des Sprachengesetzes.

Als Sprachenförderungsprojekte gelten kulturelle Projekte, die Sonderleistungen zu Gunsten des Rätoromanischen und Italienischen als gefährdete und/oder benachteiligte Minderheitensprachen erbringen sowie solche, die zum Erhalt und zur Förderung der kantonalen Dreisprachigkeit und zur gegenseitigen Verständigung beitragen. Als Gesuchsteller kommen Kultur- und Sprachinstitutionen, politische Institutionen wie Regionen oder Gemeinden aber auch private Trägerschaften in Frage. Gesuche können während des ganzen Jahres eingereicht werden. Gesuche für Kulturprojekte ohne besonderen Akzent im Bereich Sprachenförderung sind über die Kulturförderung einzureichen.