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Die Bündner Regierung beschloss im Dezember 2014, die sogenannten "fürsorgerischen Zwangsmassnahmen" erforschen zu lassen. Darunter versteht man ein ganzes Bündel von Massnahmen im Bereich der Sozialhilfe bzw. der Fürsorge:

  • Administrative Versorgungen in Anstalten, wie sie in der Schweiz bis 1981 möglich waren
  • Bevormundungen wegen "Liederlichkeit" oder "Arbeitsscheu"
  • Fremdplatzierungen von Kindern gegen deren Willen – bzw. den Willen der Eltern
  • Adoptionen unter mehr oder weniger Zwang
  • Zwangssterilisationen 

Im Juli 2015 wurde der Auftrag an das Interdisziplinäre Zentrum für Geschlechterforschung der Universität Bern vergeben. Nun liegt die Studie, die unter der Leitung von Dr. Tanja Rietmann erarbeitet wurde, vor. Die Erarbeitung der Studie wurde von einer Projektgruppe unter dem Vorsitz von Staatsarchivar Reto Weiss begleitet.

Die Ziele der Studie waren die folgenden:

  • Darstellung und Analyse der gesetzlichen Grundlagen
  • Darstellung und Analyse der Funktionsweise der Behörden
  • Erarbeitung eines Mengengerüsts zu den Zwangsmassnahmen (soweit möglich)
  • umfassende Erhebung der Aktenlage

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Portrait Tanja Rietmann im Bündner Tagblatt vom 8.2.2016 (Luzi Bürkli)