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Grundlage

Die interdisziplinäre Projektarbeit (IDPA) ist im Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität 2012 gefordert. Sie wird Ende 2. Ausbildungsjahr an der Schule begonnen und im Langzeitpraktikum abgeschlossen. Die Arbeit wird benotet und fliesst als Teilnote in das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) Kaufmann/Kauffrau und in das Berufsmaturitätszeugnis ein.

Ziel

Die IDPA baut auf den erlernten überfachlichen Kompetenzen auf, welche in den verschiedenen interdisziplinären Ausbildungsmodulen im ersten und zweiten Ausbildungsjahr eingeführt worden sind (siehe Reglement „Interdisziplinäres Arbeiten in allen Fächern“ im Downloadbereich). Die gewählten Themen und erarbeiteten Projekte einer IDPA sind jedoch vielfältiger und umfangreicher, als dies in den Grundlagenmodulen der Fall war. Die Interdisziplinarität soll dadurch erreicht werden, dass unterschiedliche Sichtweisen von mindestens zwei Unterrichtsfächern in Kombination mit Bezügen zur Arbeitswelt in die IDPA einfliessen. Eine solche Arbeit soll aber auch eine allgemein-gesellschaftliche und kulturelle Perspektive aufweisen. Die Ausarbeitung geschieht projektartig und mit einem hohen Anteil an Selbstständigkeit.

Art der Arbeit

Problemsituationen sollen in der Regel mindestens mittels zweier verschiedener Fachbereiche analysiert werden, Lösungsstrategien sollen ausgewählt, geplant und angewendet werden, Prozesse und Resultate sollen kritisch überprüft und die Resultate adäquat präsentiert werden. Selbständigkeit und Zusammenarbeit sind gefordert.

 

Die IDPA kann eine eigenständige schriftliche Arbeit oder ein schriftlich kommentiertes Werk bzw. ein Produkt anderer Art sein. Dabei kann es sich um eine eigene Untersuchung praktischer oder theoretischer Art handeln, um Experimente, die Organisation einer Veranstaltung, Befragungen, Interpretationen, das Verfassen von eigenen Texten, musikalische oder gestalterische Werke.