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Ein Jahr betriebliche Praxis

Nach drei Jahren Vollzeitunterricht an der Handelsmittelschule (HMS) haben unsere Schülerinnen und Schüler ihre schulische Grundbildung abgeschlossen. Damit sie das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) Kauffrau/Kaufmann und die eidgenössische Berufsmaturität erlangen können, müssen sie eine einjährige berufliche Erfahrung nachweisen. Diese wird mit einem betrieblichen Praxisjahr, dem Langzeitpraktikum, erworben.

Praktikumsstellen

Schülerinnen und Schüler der Handelsmittelschule bewerben sich um eine Stelle. Die mindestens 18-jährigen Praktikantinnen und Praktikanten stehen dem Betrieb während des ganzen Jahres fünf Tage pro Woche zur Verfügung, ausgenommen die üblichen Ferienansprüche (5 Wochen) und die Absenzen während der überbetrieblichen Kurse (6–8 Tage).

Das Reglement „Langzeitpraktikum“ nennt die für alle Beteiligten verbindlichen Vorgaben für das Praktikum. Der Praktikumsvertrag ist standardisiert und ist in der gegebenen Form zu verwenden. Die Dokumente können hier bezogen werden.

Betriebe, welche ein kaufmännisches Praktikum anbieten möchten, benötigen eine Ausbildungsbewilligung des Amtes für Berufsbildung des Kantons Graubünden. Diese kann hier beantragt werden. 

Stellenbörse

Um die Stellensuche zu vereinfachen, betreiben alle Handelsmittelschulen des Kantons Graubünden eine zentral geführte Stellenbörse. Im Abschnitt "Stellenangebote Langzeitpraktikum" finden Sie unter "Eine Stelle anbieten" ein Formular, um eine Stelle anzubieten und eine Übersicht mit allen Stellenangeboten.

Weitere Informationen zum Langzeitpraktikum

Unter „Dokumente“ sind weitere Informationen zum Langzeitpraktikum abrufbar.