Navigation

Inhaltsbereich

Oft kommt zur Betreuungsaufgabe die Sorge um die Finanzen hinzu. Die wichtigsten Kostenträger der Pflegeleistung sind die Kranken- und Unfallversicherer. Sie decken die Kosten der Grund- und Behandlungspflege – dies jedoch nur, wenn die Pflege durch professionelles Personal geleistet wird.

 

Pflegerechner für Angehörige

Der kostenlose und anonyme Pflegerechner bildet die Leistungen ab, welche pflegende und betreuende Angehörige in Anspruch nehmen können. Mit nur wenigen Klicks erhalten Sie eine personalisierte Liste mit möglichen Finanzierungsansprüchen.

Zum Pflegerechner  

 

GUT ZU WISSEN: 
Die Assistenzperson darf mit der versicherten Person weder verheiratet noch in direkter Linie verwandt sein, in keiner eingetragener Partnerschaft leben oder eine faktische Lebensgemeinschaft führen. Informationen zu den Bedingungen sowie Muster von Arbeitsverträgen finden Sie bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) Graubünden.

Betreuungsgutschrift

GUT ZU WISSEN:
Der Anspruch auf AHV- Betreuungsgutschriften soll ausgeweitet werden. Heute haben pflegende Angehörige nur Anspruch, wenn die pflegebedürftige Person eine Hilfslosenentschädigung für mittlere oder schwere Hilflosigkeit beansprucht. Neu soll dies bereits bei leichter Hilflosigkeit gewährt werden, um das selbständige Leben zu Hause zu unterstützen. Die Betreuungsgutschriften sollen zudem auf Konkubinatspaare – nicht nur für Verheiratete wie bisher – ausgeweitet werden. Den Entwurf des Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung finden Sie hier.
GUT ZU WISSEN: 
Für Privatpersonen mit Hausangestellten gibt es die Möglichkeit, bei der kantonalen Ausgleichskasse das vereinfachte Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende zu nutzen.

Es erleichtert die Anmeldung und Abrechnung für die AHV, IV, EO, ALV und Familienzulagen. Erkundigen Sie sich bei der SVA Graubünden. Für folgende Sozialversicherungen muss die Anmeldung vorgenommen werden:
→ Obligatorische Unfallversicherung (UVG)
→ Berufliche Vorsorge (BVG)
→ Bezug von Familienzulagen
GUT ZU WISSEN: 
Unter professionellem Pflegepersonal werden in diesem Zusammenhang die Spitex oder selbstständig erwerbende Pflegefachpersonen verstanden. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen kommunalen Spitex-Organisationen, welche dem Spitexverband angehängt sind, unabhängigen Spitex sowie den selbstständig erwerbenden Pflegefachpersonen. Welche Organisation oder welcher Anbieter für Sie in Frage kommt, entscheiden Sie. Der Unterschied von kommunalen zu unabhängigen Spitex-Organisationen ist, dass die Leistungen der kommunalen Spitex durch Kanton und Gemeinde subventioniert werden. Eine Liste von beitragsberechtigten Spitex und selbstständig erwerbenden Pflegefachpersonen mit und ohne kommunalen Auftrag finden Sie beim Gesundheitsamt Graubünden.
GUT ZU WISSEN:
Unter professionellem Pflegepersonal werden in diesem Zusammenhang die Spitex oder selbstständig erwerbende Pflegefachpersonen verstanden. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen kommunalen Spitex-Organisationen, welche dem Spitexverband angehängt sind, unabhängigen Spitex sowie den selbstständig erwerbenden Pflegefachpersonen. Welche Organisation oder welcher Anbieter für Sie in Frage kommt, entscheiden Sie. Der Unterschied von kommunalen zu unabhängigen Spitex-Organisationen ist, dass die Leistungen der kommunalen Spitex durch Kanton und Gemeinde subventioniert werden. Eine Liste von beitragsberechtigten Spitex und selbstständig erwerbenden Pflegefachpersonen mit und ohne kommunalen Auftrag finden Sie beim Gesundheitsamt Graubünden.

Vorsorgeauftrag

Wer infolge eines Unfalles, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr selbst für sich sorgen kann und urteilsunfähig wird, ist auf die Hilfe Dritter angewiesen. Mit einem Vorsorgeauftrag kann jede urteilsfähige Privatperson eine Person oder Fachstelle bestimmen. Diese ist dann im Falle einer Urteilsunfähigkeit für die Erledigung der notwendigen Angelegenheiten ermächtigt. So kann jeder für sich sicherstellen, dass trotz Urteilsunfähigkeit alles in seinem Sinne erledigt werden kann. Das Vorliegen sowie der Hinterlegungsort eines Vorsorgeauftrages kann auf dem Zivilstandesamt registriert werden. Die KESB ist für die Validierung der Vorsorgeaufträge zuständig. Hier finden Sie das Merkblatt Vorsorgeauftrag der KESB Graubünden.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Anwälten, Notaren oder freiwilligen Unterstützungsdiensten (Pro Infirmis, Pro Senectute, SRK GR, etc.).