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Dem Kanton Graubünden zugewiesene Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge dürfen sich in jeder Gemeinde des Kantons niederlassen. Im Auftrag des Kantons unterstützt die Caritas Graubünden die Flüchtlinge bei der Suche nach ihrer ersten Wohnung.

Der Kanton Graubünden tritt nicht als Vertragspartner auf und übernimmt keine Haftung. Die Flüchtlinge unterzeichnen den Mietvertrag. Sofern sie öffentlich unterstützt werden, bezahlen die Gemeinden die Kosten für die Miete über die wirtschaftliche Sozialhilfe.

Haben Sie ein Angebot für eine Wohnung? Bitte wenden Sie sich direkt an die Caritas Graubünden.

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