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  • Kantonales Sozialamt Graubünden

    BehindertenintegrationLoëstrasse 327001 ChurTel. +41 81 257 26 54Fax +41 81 257 26 48behindertenintegration@soa.gr.ch

Rechtliche Grundlagen

Bund

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention, BRK; SR 0.109)

Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG; SR 151.3) 

Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG; SR 831.26)

Kanton

Gesetz zur sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung (Behindertenintegrationsgesetz, BIG; BR 440.100)

Verordnung zur sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung (Behindertenintegrationsverordnung, BIV; BR 440.110)

Kontext

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Integration von Menschen mit Behinderung

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Der Kanton Graubünden fördert Angebote zur sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung. Unsere Ziele sind:

  • Es gibt genügend Angebote zur Betreuung von Menschen mit Behinderung.
  • Die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung stehen im Zentrum der Angebote.
  • Der Kanton setzt die vorhandenen finanziellen Mittel effizient ein.

Bedarfsanalyse und Angebotsplanung

Der Kanton erarbeitet eine Bedarfsanalyse und eine Angebotsplanung. Die Bedarfsanalyse beantwortet unter anderem folgende Fragen: Wie viele Personen mit Behinderung benötigen ein Betreuungsangebot? Welche Art von Behinderung haben sie? Welches Angebot benötigen sie?

Mit Hilfe der Angaben planen wir das kantonale Gesamtangebot. In der kantonalen Angebotsplanung legen wir fest, welche Angebote und wie viele Plätze zur Verfügung gestellt und finanziert werden.

Qualität

Der Kanton definiert Anforderungen an die Qualität der Betreuung von Menschen mit Behinderung. Alle Einrichtungen und Organisationen, die Menschen mit Behinderung betreuen, müssen diese einhalten. Durch die qualitativen Anforderungen soll der Schutz, die Unversehrtheit und die Gewährung der Rechte von erwachsenen Menschen mit Behinderung sichergestellt werden. Ihre Lebensqualität und Zufriedenheit werden gefördert.

Bewilligung und Aufsicht

Menschen mit Behinderung sind häufig auf Begleitung und Betreuung angewiesen. Sie stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Anbietern von Betreuungsangeboten. Deshalb bestehen für Anbieter qualitative und finanzielle Vorgaben. Der Kanton erteilt ihnen eine Bewilligung, wenn sie die Anforderungen einhalten. Im Rahmen der Aufsicht überprüft der Kanton die Einhaltung der Anforderungen regelmässig.

Finanzierung

Der Kanton finanziert Angebote leistungsorientiert, vergleichbar und transparent. Dazu schliesst er mit den Anbietern Leistungsaufträge ab.

Beratung

Der Kanton berät Leistungserbringende beim Aufbau und bei der Führung von Betreuungsangeboten für Menschen mit Behinderung.

Angebote zur sozialen Integration

  • Geschützte Wohnplätze
  • Wohnbegleitung
  • Begleitetes Wohnen
  • Integrations- und Beratungsangebote: Bildung und Freizeit / Mobilität / Rechts- und Sozialberatung / Hindernisfreies Bauen

 

Angebote zur beruflichen Integration

  • Geschützte Tagesstrukturplätze
  • Geschützte Arbeitsplätze
  • Arbeitsbegleitung
  • Integrationsarbeitsplätze
  • Integrations- und Beratungsangebote: Job Coach / Rechts- und Sozialberatung / Hindernisfreies Bauen 

 

Beratungs- und Unterstützungsangebote finden Sie hier:

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