• Springe zum Seiteninhalt
  • Springe zur Navigation

Navigation

Suche

Suchen
Zur Startseite

Sozialamt

Uffizi dal servetsch social

Ufficio del servizio sociale

Sprachwahl

  • Deutsch
  • Rumantsch
  • Italiano

Hauptnavigation

  • Über uns
  • Sozialberatung / Sucht
  • Opferhilfe / Häusliche Gewalt
  • Menschen mit Behinderung
  • Familie, Kinder, Jugendliche
  • Migration
  • Kontakt
  • Sitemap
  • Stellen
  • Kanton Graubünden

Suche

Suchen

Kontakt

  • Kantonales Sozialamt Graubünden

    BehindertenintegrationGrabenstrasse 87001 ChurTel. +41 81 257 26 54Fax +41 81 257 26 48behindertenintegration@soa.gr.ch

Dokumente

  • Qualitätspolitik SODK Ost+ (neues Fenster)
  • Qualitätsrichtlinien GR / SODK Ost+ für Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung (neues Fenster)
  • Betriebsbewilligungsraster für Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung im Kanton Graubünden (neues Fenster)

Rechtliche Grundlagen

Kanton

Gesetz zur sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung (Behindertenintegrationsgesetz, BIG; BR 440.100)

Bereichsnavigation

Unternavigation öffnen

  • Politik
  • Wohnen
    • Geschützte Wohnplätze
    • Wohnbegleitung
    • Begleitetes Wohnen
    • Kostenbeteiligung / Taxen
    • Ausserkantonale Nutzende / Angebote (IVSE)
  • Tagesstruktur / Arbeit
  • Bildung / Freizeit
  • Mobilität
  • Rechts- und Sozialberatung
  • Hindernisfreies Bauen
  • Infos in Leichter Sprache

Inhaltsbereich

Geschützte Wohnplätze

Geschützte Wohnplätze sind Angebote in Wohnheimen oder Aussenwohngruppen. Es wird ständig eine professionelle Betreuung angeboten. In der Regel wohnen die betreuten Personen in Gruppen oder Wohngemeinschaften zusammen. 

Bewilligung / Qualität

Eine Bewilligung ist für alle Leistungserbringenden notwendig, die ein Betreuungsangebot für Menschen mit Behinderung führen wollen (Art. 5 BIG).

Eine Bewilligung wird erteilt oder erneuert, sofern die Anforderungen an Qualität, Betriebsführung, Infrastruktur und Organisationsform gewährleistet sind. Das heisst, die Betreuung muss durch genügend und fachlich qualifiziertes Personal sichergestellt sein, die Infrastruktur entspricht dem Angebot und ist zweckmässig, die Rechte der Menschen mit Behinderung und der Angehörigen sind gewährleistet, eine Schlichtungsstelle ist benannt und die Betriebsführung ist finanziell und organisatorisch sichergestellt.

Die Qualitätsrichtlinien und -kriterien sind durch die SODK Ost+ (Kantone AI, AR, GL, GR, SG, SH, TG, ZH) erarbeitet worden. Sie orientieren sich an den bestehenden Qualitätsstandards der heutigen Leistungserbringenden.

Das Gesuch um eine Bewilligung ist entsprechend den Vorgaben im Betriebsbewilligungsraster für Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung im Kanton Graubünden einzureichen.

Bedarfsanalyse / Angebotsplanung

Die Gesamtbetrachtung und -steuerung der Angebote für Menschen mit Behinderung erfolgt über die Bedarfsanalyse und die Angebotsplanung.

Mit der Bedarfsanalyse werden die notwendigen Daten zum Bedarf der Menschen mit Behinderung sowie den vorhandenen Angeboten erhoben und beurteilt. Die Bedarfsanalyse bildet damit die Grundlage für die Angebotsplanung. Bedarfsanalyse und Angebotsplanung erfolgen mit einem kurz- und einem mittelfristigen Zeithorizont.

Finanzierung

Die Finanzierung der Betreuungsleistungen erfolgt auf der Basis des individuellen Betreuungsbedarfs der Menschen mit Behinderung und der Kostenrechnungen der Leistungserbringenden. Damit kann eine Leistungspauschale je Betreuungsbedarfsstufe festgelegt werden.

Die Höhe der Leistungspauschalen orientiert sich an den Kostenrechnungen der wirtschaftlichen Leistungserbringenden. Diese werden mit Leistungsvergleichen zwischen den Einrichtungen und den Kostenentwicklungen ermittelt.

Kostenbeteiligung / Taxen

Personen mit Behinderung, welche einen geschützten Wohnplatz nutzen, haben sich an den Kosten zu beteiligen.

  • Kostenbeteiligung / Taxen für Bündner Nutzende

Dokumente

  • Qualitätspolitik SODK Ost+ (neues Fenster)
  • Qualitätsrichtlinien GR / SODK Ost+ für Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung (neues Fenster)
  • Betriebsbewilligungsraster für Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung im Kanton Graubünden (neues Fenster)

Geschützte Wohnplätze im Kanton Graubünden

Ort Name der Institution Website
Bever Verein Girella www.girella.ch
Chur ARGO Wohnheim Chur www.argo-gr.ch
Chur PDGR Heimzentrum Montalin www.pdgr.ch
Chur Plankis www.plankis.ch
Chur WG Recovery
Chur Wohngruppe fünf www.convivochur.ch
Chur Convivo Chur www.convivochur.ch
Chur WB7.GR www.wb7.gr
Chur Verein Überlebenshilfe www.uhg-gr.ch
Davos ARGO Wohnheim Davos www.argo-gr.ch
Davos La Capriola www.lacapriola.ch
Ilanz ARGO Wohnheim Ilanz www.argo-gr.ch
Landquart PDGR Heimzentrum Arche Nova www.pdgr.ch
Lavin Chasa Flurina (Betriebsschliessung per 31.12.2022)
Malix Lernstatt Känguruh www.lernstatt.org
Poschiavo MOVIMENTO Poschiavo www.movimento.ch
Rothenbrunnen Giuvaulta, Zentrum für Sonderpädagogik www.giuvaulta.ch
Rothenbrunnen PDGR Heimzentrum Rothenbrunnen www.pdgr.ch
Roveredo PDGR Gruppo abitativo Rovel www.pdgr.ch
Rueras Casa Depuoz www.casa-depuoz.ch
Samedan MOVIMENTO Samedan www.movimento.ch
Scharans Scalottas www.scalottas.ch
Scuol MOVIMENTO Scuol www.movimento.ch
Surava ARGO Wohnheim Surava www.argo-gr.ch
Trun Casa Depuoz www.casa-depuoz.ch

Fusszeile

  • © 2023 Kanton Graubünden
  • Alle Webseiten
  • Impressum
  • Facebook
  • Twitter
  • Mail
  • WhatsApp