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Personen mit Behinderung haben sich an den Kosten geschützter Wohnplätze zu beteiligen. Für Bündner Nutzende von geschützten Wohnplätzen, die Betriebsbeiträge erhalten, werden einheitliche Taxen festgelegt. Die Höhe der Taxen basiert auf den Einkünften einer Person mit Behinderung aus der IV-Rente und den Ergänzungsleistungen.

Die Kostenbeteiligung für die Wohnbegleitung orientiert sich an der Kostenbeteiligung des Begleiteten Wohnens. Die Kostenbeteiligung wird mit einer Monatstaxe abgegolten.

An den Kosten für die Tagesstruktur müssen sich die Nutzenden nicht beteiligen.

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