Umsetzung des Kulturförderungskonzepts (KFK) 2021 – 2024
Gesuche für Leistungsvereinbarungen und Projektbeiträge
Für das Jahr 2021 hat der Grosse Rat zusätzliche Mittel in Höhe von 3 Mio. Franken gesprochen. Im Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2024 sind pro Jahr je 3 Mio. Franken aufgenommen worden. Diese müssen jährlich vom Grossen Rat genehmigt werden.
Kulturinstitutionen können Gesuche für Leistungsvereinbarungen und Projekte beim Amt für Kultur / Kulturförderung Graubünden einreichen. Für Kulturschaffende ist eine Einreichung ausschliesslich für Projekte möglich.
Alle Gesuche müssen inhaltlich den Förderschwerpunkten im Kulturförderungskonzept entsprechen.
Die Einreichfrist für Leistungsvereinbarungen ist der 9. April 2021 (Datum des Poststempels), Gesuche für Projekte können laufend eingegeben werden.
Medienmitteilung
Förderschwerpunkte
Gesuche
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Kulturförderungskonzept Graubünden 2021 - 2024
Botschaft