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Für den Eintritt in die 3. Klasse des sechsjährigen Gymnasiums sowie in die 1. Klasse der HMS, IMS und FMS absolvieren die Kandidatinnen und Kandidaten die Einheitsprüfung.

Infoblatt für die Einheitsprüfung

Zulassung

Zur Einheitsprüfung werden nur Schülerinnen und Schüler aus der 2. oder 3. Klasse der Sekundarstufe I zugelassen, von denen mindestens ein Elternteil zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Graubünden hat.

Eine Zulassung nach der obligatorischen Schulzeit ist bis und mit dem Kalenderjahr möglich, in dem die Kandidatinnen und Kandidaten die Volljährigkeit erlangen (sofern mindestens ein Elternteil zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Graubünden hat). 

Eine Prüfungszulassung aus der 1. Klasse der Sekundarstufe I ist ausgeschlossen. Ausnahmen sind nicht möglich.

Prüfungsfächer

  • Erstsprache* (Deutsch, Rumantsch oder Italiano): 90 Minuten schriftliche Prüfung
  • Englisch / Englais / Inglese:
    Teil 1: 15 Minuten Hörverständnis
    Teil 2: 60 Minuten schriftliche Prüfung
  • Arithmetik & Algebra / Aritmetica & Algebra: 60 Minuten schriftliche Prüfung
  • Geometrie / Geometria: 60 Minuten schriftliche Prüfung

*Bei der Prüfungsanmeldung deklarieren die Kandidatinnen und Kandidaten zusammen mit den Erziehungsberechtigten die Erstsprache, d.h. diejenige Kantonssprache, in der sie als Erstsprache geprüft werden und die Prüfungsfragen auch in den übrigen Fächern erhalten (Selbstdeklaration). Ausnahme: Für die Fächer Arithmetik & Algebra / Aritmetica & Algebra sowie Geometrie / Geometria existieren keine Prüfungsfragen auf Rätoromanisch.

 Anforderungen für die Prüfung

 Anforderungen für die Prüfung Englisch: Unregelmässige Verben

Anforderungen für die Prüfung Deutsch: Detailliste Sprache im Fokus

Notenberechnung

Die Endnote (Prüfungsdurchschnitt), welche für die Aufnahme in die 3. Gymnasialklasse sowie in die 1. Klasse der HMS, IMS und FMS an einer Bündner Mittelschule relevant ist, berechnet sich als auf zwei Dezimalstellen gerundeter Durchschnitt aus der Prüfungsfachnote Sprachen, der Prüfungsfachnote Mathematik und der Übertrittsnote.

Note Prüfungsfachnote Sprachen
Prüfungsfachnote Mathematik
Übertrittsnote 
Gewichtung Endnote 1/3 1/3 1/3

Prüfungsfachnote Sprachen

Die Prüfungsfachnote Sprachen setzt sich zusammen aus den beiden auf Viertelnoten gerundeten Prüfungsnoten in der Erstsprache und in Englisch. Sie berechnet sich als auf zwei Dezimalstellen gerundeter Durchschnitt der beiden Prüfungsnoten.

Prüfungsfachnote Mathematik

Die Prüfungsfachnote Mathematik setzt sich zusammen aus den beiden auf Viertelnoten gerundeten Prüfungsnoten in Arithmetik & Algebra und Geometrie. Sie berechnet sich als auf zwei Dezimalstellen gerundeter Durchschnitt der beiden Prüfungsnoten.

Übertrittsnote

Es haben nur Kandidatinnen und Kandidaten Anspruch auf Anrechnung einer Übertrittsnote, die die Aufnahmeprüfung unmittelbar aus der 2. Sekundarklasse einer Schule absolvieren, welche im Geltungsbereich einer kantonalen Schulgesetzgebung nach Lehrplan 21 unterrichtet. Alle anderen Kandidatinnen und Kandidaten haben keinen Anspruch darauf (für sie zählen die Prüfungsfachnote Sprachen sowie die Prüfungsfachnote Mathematik je zur Hälfte für den Prüfungsentscheid).

Die Übertrittsnote berechnet sich als auf zwei Dezimalstellen gerundeter Durchschnitt aus den folgenden sieben Noten des 1. Semesterzeugnisses der 2. Sekundarklasse:

  • Geografie
  • Geschichte
  • Natur und Technik
  • Bildnerisches Gestalten
  • Musik
  • Bewegung und Sport
  • Zweitsprache (Als Zweitsprache gilt für Schülerinnen und Schüler zweisprachig geführter Schulen oder Klassen eine der beiden als Unterrichtssprache verwendeten Landessprachen)

Berechnungsbeispiel der Noten

 ➔ Zum Notenrechner

Aufnahmekriterien

Für das Bestehen der Aufnahmeprüfung in die 3. Klasse des Gymnasiums muss bei der Einheitsprüfung ein Prüfungsdurchschnitt von 4.50 erreicht werden. Ausserdem dürfen die Abweichungen der Prüfungsfachnoten von der Note 4 nach unten nicht mehr als 0.75 Notenpunkte betragen (die Übertrittsnote zählt ebenfalls als Prüfungsfachnote).

Für das Bestehen der Aufnahmeprüfung in die HMS, IMS oder FMS muss bei der Einheitsprüfung ein Prüfungsdurchschnitt von 4.00 erreicht werden. Ausserdem dürfen die Abweichungen der Prüfungsfachnoten von der Note 4 nach unten nicht mehr als 0.75 Notenpunkte betragen (die Übertrittsnote zählt ebenfalls als Prüfungsfachnote).

Material und Hilfsmittel

  • Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen sich an den Aufnahmeprüfungen durch ein gültiges Identitätspapier ausweisen (ID, Pass oder Ausländerausweis).
  • Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen zu den Prüfungen Schreibzeug (Füllfeder oder Kugelschreiber [blau oder schwarz], Bleistift, Farbstifte [inkl. ein grüner Farbstift um Lösungen in Geometrieaufgaben zu markieren]), Radiergummi, Spitzer, Zirkel, Geodreieck, Massstab und Lineal mitbringen.
  • Im Prüfungsfach Geometrie darf ein nicht programmierbarer und nicht grafikfähiger Taschenrechner ohne CAS verwendet werden. Stellen Sie frühzeitig sicher, dass Sie an der Aufnahmeprüfung über einen zulässigen Taschenrechner verfügen. Es wird empfohlen, im Zweifelsfall bei Ihrer zuständigen Mathematiklehrperson oder in einem Fachgeschäft nachzufragen. Ein zulässiges und auf der Sekundarstufe I und II verbreitetes Modell ist der Taschenrechner TI-30X Plus (nicht zu verwechseln mit dem nicht zulässigen Taschenrechner TI-30X Pro).

Weitere Informationen

Für die Prüfung dürfen nur die Prüfungsunterlagen verwendet werden (kein eigenes Notizpapier). Sämtliche Aufgaben sind direkt auf den Prüfungsunterlagen zu lösen. Die Prüfungen müssen mit Kugelschreiber oder Tinte (blau oder schwarz) geschrieben werden (mit Ausnahme der geometrischen Zeichnungen). Pilotstifte sind nicht erlaubt. Die Benutzung eines Bleistifts ist mit Ausnahme der Konstruktion von geometrischen Lösungen im Prüfungsfach Geometrie nicht erlaubt.

In den Prüfungsfächern Erstsprache, Englisch sowie Arithmetik & Algebra sind keine Hilfsmittel zulässig. Lineal, Geodreieck und Leuchtstifte dürfen aber benutzt werden.

Bei den Prüfungen ist die Verwendung von nicht ausdrücklich zugelassenen Hilfsmitteln (beispielsweise die Verwendung von ein- oder zweisprachigen Wörterbüchern, elektronischen Wörterbüchern, Handys oder Smartwatches) untersagt.

Prüfungsbeispiele

Hier finden Sie Prüfungsbeispiele der letzten 4 Jahre: Prüfungsbeispiele 

Häufige Fragen und Antworten 

Finden Orientierungsveranstaltungen zu den Aufnahmeprüfungen statt?

Wenden Sie sich bitte direkt an die betreffende Mittelschule.

Dürfen Pilotstifte/Frixion benutzt werden?

Nein. Die Tinte der Pilotstifte verschwindet bei Wärmeeinwirkung (Reibungswärme). Auf den beidseitig bedruckten Prüfungsunterlagen besteht die Gefahr, dass im Falle einer Korrektur durch Ausradieren die Schrift auch auf der Rückseite unleserlich wird bzw. verschwindet.

Darf ich eine kleine Zwischenverpflegung und ein Getränk in den Prüfungsraum nehmen?

Ja.

Berechtigt mich die bestandene Einheitsprüfung in die HMS, FMS oder IMS auch für den Eintritt in eine Berufsmaturitätsschule im Kanton Graubünden?

Grundsätzlich ja. Wenden Sie sich zuständigkeitshalber für weitere Auskünfte an das Amt für Berufsbildung, Grabenstrasse 1, 7001 Chur, Telefon 081 / 257 27 68 oder info@afb.gr.ch.