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Die Eignungsabklärung 2027 für den Eintritt in eine Bündner Talentklasse findet wie folgt statt:

Testtermin: Mittwoch, 03. Februar 2027
Testort: Schulhaus Fortuna, Chur
Anmeldefrist: 1. Oktober bis 30. November 2026
Einreichung Belege Kantonalverband: bis 24. Januar 2027

Die Anmeldung (Personalien, Angaben zur Schule und zum Talentbereich, Kostengutsprache betreffend das Schulgeld bei ausserkantonalen Kandidaten) hat online zu erfolgen. Verspätete Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
Bei Krankheit oder Verletzungen muss ein ärztliches Zeugnis von ACTIVDISPENS® eingereicht werden. Das Dispensationsformular finden Sie hier.


Es werden nur Belege des entsprechenden Bündner Kantonalverbandes (Sport oder Musik) oder eines übergeordneten (interregionalen, nationalen) Verbandes angenommen, wenn die Anmeldung zuvor fristgerecht eingereicht wurde. Wer sich fristgerecht angemeldet hat, wird von seinem Kantonalverband rechtzeitig für die Bewertung und Erstellung der verlangten Talenteinschätzung aufgeboten.

Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 200.-. Sie wird den Kandidatinnen und Kandidaten mit dem Aufgebot zum Testtag in Rechnung gestellt.
Detaillierte Informationen zum Aufnahmeverfahren sind den untenstehenden Dokumenten zu entnehmen.

Nachteilsausgleich

Das Gutachten hält die Diagnose fest und soll Auskunft über Schweregrad und individuelle Auswirkungen auf das schulische Lernen sowie Hinweise für mögliche Massnahmen zum Nachteilsausgleich geben.
Die verspätete bzw. nachträgliche Geltendmachung eines Nachteilsausgleichs kann nicht berücksichtigt werden. Insbesondere besteht für Kandidatinnen und Kandidaten, die in Kenntnis einer bestehenden gesundheitlichen Beinträchtigung oder Behinderung die Aufnahmeprüfung ablegen, kein Anspruch auf deren Annullierung bzw. Wiederholung.

Amtsverfügung Nr. 305 vom 29. Juli 2013


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Neues Aufnahmeverfahren 2027

Vorbehältlich der Bewilligung durch die Regierung wird das Aufnahmeverfahren in folgenden Punkten angepasst:

  • Neu tritt anstelle des bisherigen Persönlichkeitsprofils eine Beurteilung der Leistungsmotivation und der Notwendigkeit einer besonderen Schullösung durch die Koordinationsperson der angestrebten Talentschule.
  • Anstelle eines Zulassungsentscheids zur Prüfung, eines Prüfungsentscheids und eines Aufnahmeentscheids tritt ein Aufnahmeentscheid der angestrebten Schule.
  • Die Aufnahme erfolgt nach der Prioritätenliste der Fachkommission, solange Plätze verfügbar sind.  

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Der Übungskatalog Sport folgt demnächst...