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Ausländerinnen und Ausländer

Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration ist der Wille und die Bereitschaft der Ausländerin und des Ausländers, sich zu integrieren und sich mit dem Alltag in der Schweiz und den hiesigen Gepflogenheiten konstruktiv auseinanderzusetzen.

In diesem Sinn wird von den Zugewanderten ein eigener Beitrag zur Existenzsicherung, das Erlernen einer Landessprache, die Respektierung der Gesellschaftsordnung sowie die Einhaltung rechtsstaatlicher Normen verlangt.

Das Bekenntnis zu demokratischen Grundprinzipien, zur Verfassung und zu den gesellschaftlichen Werten und Errungenschaften wie beispielsweise die Gleichstellung von Frau und Mann, Bildungschancen für alle, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und freie Partnerwahl sind fundamental und nicht verhandelbar.

Ausländerorganisationen

Neu zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer, die sich mit ihrer neuen Umgebung auf vielfältigste Art auseinandersetzen müssen, sind auf Unterstützung angewiesen. Oft sind Landsleute, welche die gleiche Sprache sprechen und vergleichbare Erfahrungen gemacht haben, wichtige Vermittler im Integrationsprozess.

Ausländerorganisationen und -vereine ermöglichen Austausch und Begegnung. Sie übernehmen die Funktion des Brückenbauens zwischen "alter" und "neuer" Heimat und stärken die Integrationsbereitschaft der neu Zugewanderten.  

Staatliche Stellen / Regelstrukturen

Integration ist als staatliche und gesellschaftliche Kernaufgabe von allen Behördenstellen im Rahmen ihres Grundauftrags wahrzunehmen.

Die Integrationsförderung hat primär in den bestehenden Regelstrukturen wie Kindergarten, Schule, Berufsbildung, Arbeitsmarkt, Gesundheitswesen, Institutionen der sozialen Sicherheit u.a. zu erfolgen.

Aufgabe der Regelstrukturen ist, ihre Angebote und Aktivitäten stärker auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der zunehmend heterogenen Bevölkerung auszurichten. Insbesondere sollen gezielte Fördermassnahmen für von Desintegration gefährdete Risikogruppen initiiert und finanziert werden.

Mit der Bereitstellung von Fördermassnahmen und - angeboten soll allen Anspruchsberechtigten − ungeachtet ihrer sozialen und nationalen Herkunft − ein möglichst chancengleicher Zugang mit entsprechenden Perspektiven gewährleistet werden.

Nichtstaatliche Akteure

Massgebend für eine erfolgreiche Integrationspolitik ist die Beteiligung der nichtstaatlichen Akteuren (Wirtschaft, Zivilgesellschaft) am Integrationsprozess.

Die zivilgesellschaftlichen Organisationen (Verbände, Vereine etc.) sind ein tragendes Element in der schweizerischen Gesellschaft. Stehen sie Ausländerinnen und Ausländern offen, ermöglicht dies Partizipation durch Begegnung und Austausch.

Ebenso nimmt die Wirtschaft eine zentrale Rolle ein. Setzen sich Sozialpartner und die einzelnen Unternehmen für die Verbesserung der Situation von Migrantinnen und Migranten auf dem Arbeitsmarkt ein, so leisten sie einen wichtigen Beitrag zu deren Integration.