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Anders als bei Personen in einem Anstellungsverhältnis, haben selbständig erwerbende Gesuchsteller ausreichende finanzielle Mittel nachzuweisen. Das Einkommen muss den Lebensunterhalt der Anzahl Familienangehörigen decken können.

Einzureichen sind:

  • Gesuchsformular A1 bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit der einreisewilligen Person
  • Gesuchsformular A2 für den Familiennachzug
  • Jahresrechnung der letzten 2 Jahre
  • Letzte Steuererklärung
  • Letzte definitiven steuerlichen Veranlagungsverfügungen
  • Bankauszüge, aus welchen die Einnahmen aus selbständiger Erwerbstätigkeit ersichtlich sind
  • Mietvertrag
  • Eheschein
  • Geburtsschein(e) Kind(er)
  • bei geschiedenen Eltern ein Dokument über das Aufenthalts- und Bestimmungsrecht
  • Kopie(n) der Identitätskarte(n) oder Pass/Pässe von den einreisenden Personen

Die gesuchstellende Person hat das Gesuchsformular nebst den vorstehenden Unterlagen über die zuständige Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde einzureichen.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Ressort Aufenthalt, Telefonnummer: 081 257 25 28.

Link zum Gesuchsformular