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EU/EFTA-Staatsangehörige, welche höchstens 90 Tage pro Kalenderjahr eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausüben, brauchen hierfür keine Bewilligung. Für sie besteht aber eine durch die Schweizer Arbeitgeber wahrzunehmende Meldepflicht. Der Einsatz muss den Behörden spätestens einen Tag vor der Arbeitsaufnahme gemeldet werden. Für das Meldeverfahren ist das kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden (KIGA) zuständig. Gesuche um Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung mit einer Anstellungsdauer von bis zu 90 Tagen werden auf das Meldeverfahren verwiesen. 

Kontaktadresse für weitere Informationen: meldeverfahren@kiga.gr.ch