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Für EU/EFTA-Staatsangehörige und kroatische Staatsangehörige besteht die Möglichkeit, eine Aufenthaltsbewilligung als selbständig erwerbende Person zu beantragen. Einer selbständig erwerbenden Person wird im Normalfall eine Aufenthaltsbewilligung von fünf Jahre erteilt.

Der selbständige Grenzgänger hat das Gesuchsformular nebst den im untenstehenden Merkblatt aufgeführten Unterlagen über die zuständige Einwohnerkontrolle seines Firmensitzes im Kanton Graubünden einzureichen.

Die Personen, die eine Aufenthaltsbewilligung als selbständig Erwerbende beantragen möchten, haben das Gesuchsformular nebst den im untenstehenden Merkblatt aufgeführten Unterlagen über die zuständige Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde einzureichen.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Ressort Einreise, Telefonnummer: 081 257 25 25.

Link zum Merkblatt