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Unter einer erwerbslosen Wohnsitznahme ist eine Wohnsitznahme in der Schweiz ohne Erwerbstätigkeit im In- und Ausland zu verstehen. Nebst ausreichender finanzieller Mittel, müssen der mehrheitliche Aufenthalt und der Lebensmittelpunkt in die Schweiz verlegt werden.

Das Vermögen oder das Renteneinkommen muss eine Höhe aufweisen, welches über dem Betrag liegt, der in der Schweiz nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung zum Bezug von Ergänzungsleistungen berechtigt und bis ans Lebensende ausreichen, um hier die anfallenden Lebensunterhaltskosten aus eigenen finanziellen Mitteln finanzieren zu können. Die Inanspruchnahme von staatlichen Geldern, wie Ergänzungsleistungen, führt zum Entzug der Aufenthaltsbewilligung.

In der Regel wird nach einer positiven Überprüfung des Gesuches mittels eines Zwischenentscheides, aber vor Erteilung der Aufenthaltsbewilligung eine Abmeldung im Herkunftsland oder andere Nachweise über die tatsächliche Verlegung des Lebensmittelpunktes in die Schweiz (z.B. Kündigung Wohnung, der Krankenkasse, des Handy-Abonnements, Nachweise über einen Hausverkauf, Kündigung von Versicherungen wie Hausrat und Haftpflicht, Abmeldung eines KFZ-Fahrzeuges, usw.) angefordert.

Einzureichen sind:

  • Gesuchsformular A1
  • Nachweis der finanziellen Mittel (Bankauszüge, Rentenentscheide)
  • Wohnsitzerklärung
  • Fragebogen
  • Kopie(n) der Identitätskarte(n) oder Pass/Pässe von den einreisenden Personen

Wird nach Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung festgestellt, dass der mehrheitliche Aufenthalt und der Lebensmittelpunkt nicht bzw. nicht mehr in der Schweiz liegen oder die finanziellen Mittel für eine erwerbslose Wohnsitznahme nicht mehr ausreichend sind, muss mit einem Bewilligungsentzug mit Wegweisung aus der Schweiz gerechnet werden.

Die gesuchstellende Person hat das Gesuchsformular nebst den vorstehenden Unterlagen über die zuständige Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde einzureichen.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Ressort Aufenthalt, Telefonnummer: 081 257 25 28.

Link zum Gesuchsformular

Link zum Fragebogen erwerbslose Wohnsitznahme

Link zur Wohnsitzerklärung