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Damit die Migrationsämter über die aufenthaltsrechtlich relevanten Informationen verfügen, hat der Gesetzgeber eine Meldepflicht für die Sozialbehörden festgelegt. Die Sozialbehörden haben dem Migrationsamt unaufgefordert den Bezug von Sozialhilfe durch Ausländerinnen und Ausländer zu melden. Daher wird jede Meldung der Sozialämter individuell überprüft. Die Prüfung eines Fürsorgebezuges kann den Entzug der Bewilligung mit Wegweisung aus der Schweiz zur Folge haben.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Ressort Aufenthalt, Telefonnummer: 081 257 25 28.