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Kann eine asylsuchende Person ihre Flüchtlingseigenschaft nachweisen oder zumindest glaubhaft machen, wird ihr Asyl gewährt. Das bedeutet, dass sie als Flüchtling anerkannt worden ist. Flüchtlinge, denen Asyl gewährt wurde, erhalten eine Jahresaufenthaltsbewilligung und nach 5 Jahren die Niederlassungsbewilligung.