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Ab Donnerstag, 17. Februar 2022, sind Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen wieder ohne Zertifikat zugänglich.

Mit der Aufhebung der Zertifikatspflicht werden auch keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt, die nur in der Schweiz gültig sind. Die Schweiz stellt aber weiterhin Covid-Zertifikate aus, die von der EU anerkannt sind.

Das COVID-Zertifikat dokumentiert eine COVID-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung und ein negatives Testresultat.

Weitere Informationen finden Sie hier

Übersicht über die Anwendungsbereiche und die Gültigkeitsdauer der verschiedenen Covid-Zertifikate

Was muss ich tun, wenn die Angaben auf dem Covid-Zertifikat nicht stimmen?

Wenn Angaben in Ihrem Zertifikat nicht mit Ihren Ausweisdokumenten übereinstimmen, wenden Sie sich bitte an die Stelle, die Ihnen das Zertifikat ursprünglich ausgestellt hat und verlangen Sie ein neues Zertifikat.

Falls Sie das Zertifikat z.B. über eine Webseite angefordert haben und die Neuausstellung nicht möglich ist: Name und Geburtsdatum können über die Hotline 081 257 44 44 oder die E-Mail-Adresse impfung@amz.gr.ch geändert werden. Allerdings können lediglich die Personen im kantonalen System gesucht werden, die in Impfzentren geimpft wurden. Alle andern wenden sich direkt an den Impfort (Arztpraxis oder Apotheke). Bei Personen, die nicht in Impfzentren geimpft wurden und nicht die Möglichkeit haben, ihr Zertifikat am Impfort anpassen zu lassen, wird per E-Mail (impfung@amz.gr.ch) der Impfnachweis und eine Kopie vom Ausweis benötigt, um ein Zertifikat neu zu erstellen.