Schritt 2 - Kollegialer Austausch
Führen Sie eine Vier-Augen-Prüfung mit einer Kollegin, einem Kollegen oder Ihrer vorgesetzten Person durch. Überlegen Sie, mit welcher Person ein Austausch am sinnvollsten und zielführendsten ist. Idealerweise findet der kollegiale Austausch mit Ihrer vorgesetzten Person oder innerhalb des Teams statt.
Rahmenbedingungen
Unter bestimmten Umständen kann es hilfreich sein, mehrere Personen in einen kollegialen Austausch einzubeziehen, um die Einschätzungssicherheit zu erhöhen. Gleichzeitig kann es sein, dass die Fallbearbeitung dadurch komplexer wird und ungewollte Spekulationen entstehen. Wägen Sie den Nutzen sorgfältig gegen mögliche kritische Aspekte ab und beachten Sie weiterhin die Geheimhaltungspflichten sowei die Regeln für den Austausch mit Drittpersonen (Manual, Seite 8).
Nutzen Sie beim kollegialen Austausch die Informationen aus dem Journal. Halten Sie neue Erkenntnisse, Informationen, offene Fragen und Unsicherheiten im Journal (Seite 11) fest.
Die Möglichkeiten für einen kollegialen Austausch variieren je nach Berufsfeld, Institution, Organisation und individueller Einschätzung.
Für Kitas, Schulen, die Schulsozialarbeit, die Offene Kinder- und Jugendarbeit sowie den Sportbereich finden Sie unter Zusatzinformationen für Berufsfelder weitere Hinweise.
Erneute Einschätzung nach dem kollegialen Austausch
Beurteilen Sie die Situation nach dem kollegialen Austausch erneut mit Hilfe der Risiko- und Sicherheitsanalyse (Journal, Seite 12). Schätzen Sie dabei das Risiko für die Gefährdung des Kindes oder der/des Jugendlichen erneut ein und prüfen Sie, wie sicher Ihre Einschätzung ist. Die Zuordnung zu einer der vier Farbkategorien – Grün, Gelb, Orange oder Rot – legt das weitere Vorgehen fest und verweist auf Interventionsmöglichkeiten.
Interventionsmöglichkeiten Grün
Unterstützungsbedarf nicht angezeigt
Wenn Sie auch nach der zweiten Einschätzung das Risiko als sehr niedrig bis niedrig einschätzen und sich dessen sicher bis sehr sicher sind, besteht wahrscheinlich kein Unterstützungsbedarf.
Bleiben Sie jedoch aufmerksam, falls sich das Verhalten der Kinder oder Jugendlichen verändert und erneut Anlass zur Sorge gibt. Halten Sie zudem allfällige Interventionsmassnahmen im Journal (Seite 14) fest.
Interventionsmöglichkeiten Gelb
Unterstützungsbedarf angezeigt
Bestehen nach dem kollegialen Austausch weiterhin Unsicherheiten bezüglich der Gefährdungseinschätzung oder der Interventionsplanung, wenden Sie sich an die Fachberatung Kindesschutz (Manual, Seite 20).
Andernfalls legen Sie konkrete Interventionen fest und notieren Sie diese im Journal (Seite 14). Klären Sie frühzeitig, wer die Fallführung übernimmt und welche Personen für die jeweiligen Umsetzungsschritte zuständig sind.
Wenn Eltern und/oder Kinder bzw. Jugendliche nicht bereit oder in der Lage sind, die angebotene Unterstützung anzunehmen, ist es wichtig, den Kontakt zur Familie aufrechtzuerhalten und weiterhin auf geeignete Unterstützungsangebote hinzuweisen. In dieser Phase ist besondere Aufmerksamkeit erforderlich, um eine schleichende Verschlechterung der Lage für das Kind oder die Jugendliche resp. den Jugendlichen zu erkennen. Dies gelingt am besten, indem Sie die Situation regelmässig überprüfen. Sollten trotz durchgeführter Interventionen weiterhin Anzeichen für eine Gefährdung bestehen und Sie Unterstützung bei der weiteren Planung benötigen, ziehen Sie die Fachberatung Kindesschutz (Manual, Seite 20) hinzu, um die notwendigen Schutzmassnahmen rechtzeitig einzuleiten.
Interventionsmöglichkeiten Orange
Unterstützungsbedarf erheblich
Bestehen nach dem kollegialen Austausch weiterhin Unsicherheiten bei der Gefährdungseinschätzung oder der Interventionsplanung, wenden Sie sich an die Fachberatung Kindesschutz (Manual, Seite 20).
Andernfalls legen Sie konkrete Interventionen fest und notieren Sie diese im Journal (Seite 14). Klären Sie dabei frühzeitig, wer die Fallführung übernimmt und welche Personen für die jeweiligen Umsetzungsschritte zuständig sind. Sollten Sie auch nach den durchgeführten Interventionen weiterhin eine Gefährdung des Kindeswohls vermuten und Unterstützung für die weitere Planung benötigen, ziehen Sie die Fachberatung Kindesschutz (Manual, Seite 20) hinzu.
Interventionsmöglichkeiten Rot
Unterstützungsbedarf dringend
Wenn Sie im kollegialen Austausch oder bei der anschliessenden zweiten Risikoeinschätzung sicher sind, dass das Wohl des Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist, muss umgehend eine Notfallorganisation (Manual, Seite 22) informiert werden, sofern Sie die Gefährdung im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht eigenständig abwenden können.
Wenn Kinder oder Jugendliche in akuter Gefahr oder an Leib und Leben bedroht sind, muss eine Notfallorganisation umgehend informiert werden.
Halten Sie die Interventionsmassnahmen im Journal (Seite 14) fest.