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Mit der Umsetzung des Konzeptes zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen soll eine möglichst lange Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung, eine rasche Behebung auftretender Störungen sowie die Verfügbarkeit der überlebensnotwendigen Trinkwassermenge für Einwohner und Gäste zu jedem Zeitpunkt gewährleistet werden.
Die Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser kann durch naturbedingte, technikbedingte sowie gesellschaftsbedingte Gefährdungen vorübergehend oder für längere Zeit gestört oder unterbrochen werden. Die Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM) verpflichtet die Kantone, Gemeinden und Inhaber von Wasserversorgungsanlagen, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Trinkwasserversorgung auch in schweren Mangellagen sicherzustellen.
Den Inhabern von Wasserversorgungsanlagen werden durch die VTM die folgenden Aufgaben übertragen:
- Zur Erfüllung ihrer Aufgaben müssen die Inhaber von Wasserversorgungsanlagen zusammenarbeiten.
- Erarbeitung einer Dokumentation für schwere Mangellagen.
- Sicherstellung der Ausbildung des Personals und der Verfügbarkeit von genügend Personal in schweren Mangellagen.
- Planung und Realisierung der erforderlichen baulichen, betrieblichen und organisatorischen Massnahmen zur Gewährleistung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen inkl. Beschaffung von notwendigem Reserve- und Reparaturmaterial.
Die wichtigsten Verpflichtungen für die Kantone aus der VTM lauten:
- Bezeichnung von Gemeinden, welche die Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen einzeln oder gemeinsam mit weiteren Gemeinden sicherstellen müssen.
- Einrichtung und Betrieb von regionalen Werkhöfen sowie Beschaffung von schwerem Material (transportierbare Notstromgruppen, Zisternenwagen, Aufbereitungsapparate, usw.) soweit notwendig.
- Erstellung eines Inventars über die Wasserversorgungsanlagen und Grundwasservorkommen (Wasserversorgungsatlas).
- Genehmigung der Massnahmenplanung seitens der Inhaber von Wasserversorgungsanlagen.
Dem ANU obliegt die Koordination zwischen den kantonalen Fachstellen und den Eigentümerinnen und Eigentümern von Trinkwasserversorgungsanlagen im Zusammenhang mit der Trinkwasserversorgung in Notlagen. Für die Umsetzung der Zielvorgabe der Regierung im Rahmen des Entwicklungsschwerpunktes 16 | 20 hat das ANU ein kantonales Konzept für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen erarbeitet (siehe Dokumente).
Das Konzept wurde von der Regierung mit dem Beschluss 1138/2016 zur Kenntnis genommen.
Das ANU hat die Versorgungsgebiete mit Bauzonen definiert und anhand ihrer rechnerischen Mindestmengen in Anlehnung an Art. 4 VTM in drei Kategorien eingeteilt. Je nach Grösse der Wasserversorgung besteht eine unterschiedliche Dokumentationspflicht.
Eingabe- und Bewertungstool (TWN-Tool)
Zur Erstellung der Dokumentation zur Trinkwasserversorgung in Notlagen stellt das ANU für die grossen und mittelgrossen Wasserversorgungen ein Eingabe- und Bewertungstool (TWN-Tool) bereit. Diese Hilfsmittel sind so gestaltet, dass die Abklärung, ob eine bauliche, betriebliche oder organisatorische Massnahme notwendig wird, vom Inhaber der Wasserversorgung durchgeführt werden kann. Die Dokumentationen müssen bis Ende 2022 erstellt werden.
Die Anwendung des TWN-Tools ist obligatorisch. Bitte beachten Sie, dass das Tool weiterhin verbessert wird. Sobald eine neue Version verfügbar ist, werden Sie innerhalb des TWN-Tools darauf aufmerksam gemacht. Das Vorgehen für die Erstellung der Dokumentation (ANU-417-15d) sowie das Handbuch (ANU-417-16d) finden Sie unten bei den Dokumenten.
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Interaktive Karte Trinkwasserversorgung in Notlagen
Der Aufruf der interaktiven Karte erfordert ein Passwort. Die Zugangsdaten können bei Daniel Bolt angefordert werden.