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Seit dem 01. Januar 2021 gelten britische Staatsangehörige als Drittstaatsangehörige. Es ist das Auslandsverfahren anzuwenden und der Entscheid ist im Ausland abzuwarten. Britische Staatsangehörige benötigen kein Visum für die Einreise zur Erwerbstätigkeit, jedoch muss die Einreise mit der vom Amt für Migration und Zivilrecht (AFM) via Arbeitgeber zugestellten Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung erfolgen.

Für die Anmeldung ist nebst dem Gesuchsformular B1 die Kopie der Zusicherung und eine Kopie des Passes über die zuständige Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde im Kanton Graubünden der gesuchstellenden Person einzureichen. Die Anmeldung hat innerhalb von 14 Tagen nach Einreise bei der Einwohnerkontrolle zu erfolgen.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Ressort Einreise, Telefonnummer: 081 257 25 25.

Link zum Gesuchsformular