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Eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung kann nur erfolgen, wenn noch ein Anspruch auf Arbeitslosentaggeld besteht. Liegt nach Beendigung des Anspruches auf Arbeitslosengeld kein neuer Arbeitsvertrag vor, werden Sachverhaltsabklärungen getroffen, die zu einem Bewilligungsentzug mit Wegweisung aus der Schweiz führen können.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Ressort Aufenthalt, Telefonnummer: 081 257 25 28.

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