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Kurz- und Aufenthaltsbewilligungen an Drittstaatsangehörige werden nur in Ausnahmefällen erteilt, wenn es sich um hoch qualifizierte Arbeitskräfte handelt und werden von verschiedenen Dienststellen beurteilt.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Ressort Einreise, Telefonnummer: 081 257 25 25.