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An Drittstaatsangehörige kann eine Kurzaufenthaltsbewilligung zum Zwecke des Schulbesuchs erteilt werden. Der Schüler/Student muss an einer anerkannten Lehranstalt im Kanton Graubünden zugelassen sein und der Schulbesuch muss mindestens 30 Wochenstunden gleichmässig verteilt auf 5 Wochentage umfassen:

Weitere Voraussetzungen:

  • Sprachkenntnisse in einer Unterrichtssprache und Kenntnisse der ortsüblichen Sprache oder Englisch (Nachweise mittels eines anerkannten Sprachzertifikats)
  • Wiederausreise nach Schulbesuch
  • Nachweis finanzieller Mittel
  • Alter (je nach Ausbildung ab 12. Lebensjahr bis höchstens zum 30 Lebensjahr)
  • Der Wohnsitz muss im Kanton begründet werden, in dem sich das Bildungsinstitut befindet

Der Schüler/Student muss ein persönliches Einreisegesuch bei der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland einreichen. Das Gesuch ist mindestens zwei Monate vor Beginn der beabsichtigten Ausbildung einzureichen.

Eine Erwerbsaufnahme ist untersagt, auch wenn sie unentgeltlich erfolgt. An Schülerinnen/Schüler werden keine Bewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (auch keine Teilzeitarbeit) erteilt.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Ressort Einreise, Telefonnummer: 081 257 25 25.

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